Neuer Rekordwert bei Arbeitnehmerveranlagung: Heuer bereits 600.000 Euro mehr ausbezahlt und 200.000 Anträge mehr bearbeitet als 2020 Finanzamt Österreich zieht erfreuliche Halbjahresbilanz – Familienbeihilfe wird seit Juni automatisch weiterbezahlt

Das Finanzamt Österreich zieht für das erste Halbjahr 2022 eine positive Zwischenbilanz.  So wurden beispielsweise bisher 2,5 Mrd. Euro Gutschriften aus der Arbeitnehmerveranlagung ausbezahlt – ein Rekordwert im Vergleich mit den vergangenen Jahren (2020: 1,9 Mrd. Euro, 2021: 2,1 Mrd. Euro). Im bisherigen Jahresverlauf sind mehr als 3 Mio. Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung eingetroffen (2020: 2,9 Mio., 2021: 2,7 Mio.). Im Vergleich zu den Vorjahren konnten bis Jahresmitte auch deutlich mehr Anträge bearbeitet werden. Waren es 2020, vor der Modernisierung der Finanzverwaltung, noch 3,2 Mio. Anträge, sind es 2022 bereits 3,45 Mio. Auch konnte 2022 ein neuer Rekordwert an in einem Monat (März) bearbeiteten Fällen erreicht werden – knapp 1,4 Millionen!

„Das Finanzamt Österreich besteht seit 1. Jänner 2021 als eigene Dienstbehörde innerhalb der neuen Gesamtstruktur der Finanzverwaltung. Die Planung und Umsetzung dieser Modernisierung waren für das gesamte Ressort eine große Herausforderung. Ich bedanke mich daher auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich. Nur dank ihres Engagements konnte diese Aufgabe bewältigt und gleichzeitig die hohe Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger beibehalten werden“, zieht Finanzminister Magnus Brunner Bilanz.

Raschere Auszahlung der Familienbeihilfe durch vereinfachte Verfahren

Die Finanzverwaltung hat mehrere Schritte gesetzt, um das Familienbeihilfeverfahren „FABIAN“ digital weiterzuentwickeln und damit Rückstaus bei der Auszahlung zu verringern. So wird der Prozess der Gewährung der Familienbeihilfe für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher. Studierendendaten werden automatisiert verarbeitet, um die Fallbearbeitung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird die Familienbeihilfe nun seit Mitte Mai 2022 für die Dauer von vier Monaten nach Abschluss der Schulausbildung automatisch weiter gewährt. Das garantiert eine durchgehende Auszahlung der Familienbeihilfe bis zu einem möglichen Studienbeginn. Dadurch ersparen sich die Bürgerinnen und Bürger die Beantwortung von Anspruchsüberprüfungsschreiben, was in der Vergangenheit aufgrund der Fülle der Schreiben trotz der professionellen Arbeit der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu Verzögerungen bei der Auszahlung führte.

Hohes Servicelevel bei telefonischer Beratung

Das Finanzamt Österreich bietet seine Serviceleistungen – neben FinanzOnline mit 5,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzern – auch via Telefon an. Im ersten Halbjahr konnte den Bürgerinnen und Bürgern bei insgesamt knapp 3,5 Mio. Anrufen weitergeholfen werden. Zu Spitzenzeiten, vor allem in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr, kann es daher auch zu längeren Wartezeiten kommen. Es ist daher ratsam, außerhalb dieser Zeiten anzurufen. Schneller als Telefonate ist vor allem in diesen Spitzenzeiten jedenfalls der Blick in FinanzOnline, da beispielsweise der Status zu einem eingebrachten Antrag – nach dem oft am Telefon gefragt wird –  direkt über FinanzOnline eingesehen werden kann. Detailliertere Auskünfte nach dem Bearbeitungsstand können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Telefon nicht geben.

Vor dem Anruf ist es ratsam, die eigene SV-Nummer oder Steuernummer bereitzulegen, um schneller zur gewünschten Information zu kommen. Für einen persönlichen Termin beim Finanzamt ist unbedingt eine Terminvereinbarung notwendig. Dieser kann online unter www.bmf.gv.at/terminvereinbarungen oder telefonisch unter 050 233 700 gebucht werden.

Beschleunigung von Gründungsverfahren um 10%

Seit dem Jahr 2019 ist die Zahl der jährlichen Betriebsgründungen trotz der schwierigen Coronajahre erfreulicherweise von 110.000 auf 131.000 stetig gestiegen. Im ersten Halbjahr ist die Anzahl der Gründungsverfahren auf 70.000 Fälle angestiegen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Gründungsverfahren betrug trotz dieses Anstiegs im ersten Halbjahr 20 Tage und war damit um zwei Tage schneller als noch vor drei Jahren. Die meisten Verfahren können bereits binnen weniger Tage abgearbeitet werden, bei manchen ist aber ein Antrittsbesuch notwendig, weshalb sich die Bearbeitungsdauer dadurch verlängert.

Zahlreiche Zusatzaufgaben während Corona-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie erforderte das rasche Aufsetzen zahlreicher Hilfsinstrumente, um damit heimische Unternehmen und Arbeitsplätze bestmöglich zu schützen. Die Abwicklung und Auszahlung der meisten Wirtschaftshilfen erfolgte über die COFAG, doch auch das Finanzamt Österreich sorgte mit Steuerstundungen und attraktiven Ratenzahlungsmodellen für Erleichterungen. Ebenso zählt die Erstellung von Gutachten nach dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das die Rechtmäßigkeit von Zuschüssen aus den Coronahilfen kontrollieren soll, zu den neuen und vorübergehenden Aufgaben der Finanzverwaltung. Bei insgesamt 1,3 Mio. Förderanträgen hat die COFAG bereits über 95% der Anträge abgeschlossen. Die Antragsfrist für den Verlustersatz III läuft noch bis 30. September 2022. Um bei den Anträgen einen Überförderung auszuschließen, hat die COFAG auch die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung ein Ergänzungsgutachten zu beauftragen. Dabei hat die Finanzverwaltung bereits über 74.000 Gutachten abgeschlossen, welche somit einer genaueren Prüfung unterzogen wurden.

„Nach 18 Monaten im Vollbetrieb evaluieren wir nun das neue Finanzamt Österreich, um die internen Verwaltungsabläufe weiter zu optimieren und den Bürgerinnen und Bürgern das bestmögliche Service zu bieten. Eine zentrale Herausforderung dabei besteht wie aktuell in fast allen Branchen der Arbeitswelt auch für uns bei der Personalrekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Finanzressort. Hier werden wir auf jeden Fall auch ansetzen müssen“, so Brunner.