Transparenzoffensive bei Corona-Hilfen COFAG- und NPO-Fonds-Hilfen werden veröffentlicht

Die österreichische Bundesregierung hat seit Beginn der Pandemie schnell und sehr umfangreich geholfen. Insgesamt wurden für Corona-Hilfsmaßnahmen über 40 Milliarden Euro ausbezahlt oder genehmigt. Konzeption und Umfang der Wirtschaftshilfen und der sozialen Unterstützungsmaßnahmen sind mit ein Grund dafür, dass Österreich wirtschaftlich im Vergleich zu anderen EU-Länder die Krise gut bewältigt. Lediglich 4 EU-Mitgliedsstaaten weisen aktuell laut EU-Kommission eine höhere Wachstumsprognose für das Jahr 2022 auf. Die Wirksamkeit der Coronahilfen wird auch durch heimische Wirtschaftsforschungsinstitute bestätigt.

Veröffentlichung von COFAG-Hilfen über 10.000 Euro

Mit Ende Juni sind nun die meisten Corona-Hilfsinstrumente ausgelaufen. Das nimmt die Bundesregierung nun zum Anlass, die Covid-Hilfen für Unternehmen zu veröffentlichen, sollten diese kumuliert über 10.000 Euro je Kalenderjahr betragen. Damit setzt die Bundesregierung auf Transparenz – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Überlegungen. Veröffentlicht werden die Hilfen unter www.transparenzportal.gv.at. Beträge über 100.000 Euro sind bereits jetzt in der EU-Beihilfentransparenzdatenbank öffentlich. Dafür ist eine Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes notwendig.

Veröffentlichung von NPO-Fonds Zahlungen über 1.500 Euro

Um gemeinnützige Einrichtungen – von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGO und humanitären Hilfsorganisationen bis hin zu anerkannten Glaubensgemeinschaften und Freiwilligen Feuerwehren – bestmöglich durch die COVID-Pandemie zu bringen, haben Parlament und Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) eingerichtet. Denn Gemeinnützige erbringen nicht nur gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, sondern stellen auch einen immer wichtigeren Wirtschaftsfaktor dar. Der NPO-Fonds ist im Ressort von Vizekanzler Werner Kogler angesiedelt, abgewickelt wird er von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), die bisher an die 53.000 Anträge mit einem Volumen von rund 755 Mio. Euro ausbezahlt hat.

In der EU-Beihilfentransparenzdatenbank konnten bisher Förderungen des NPO-Fonds über 100.000 Euro abgerufen werden, soweit sie unter das EU-Beihilfenrecht fallen. Darüber hinaus war es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, die Förderungen öffentlich auszuschildern. Mit einer gesetzlichen Änderung wird nun die nötige Grundlage geschaffen, um Zahlungen des NPO-Fonds veröffentlichen zu können. Förderungen über 1.500 Euro pro Kalenderjahr werden damit auf der Website www.npo-fonds.at öffentlich zugänglich sein.

Von der Veröffentlichung umfasst sind folgende COVID-Hilfs- und Unterstützungs- instrumente:

  • Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen: 755 Mio
  • COVID-19 Ausfallbonus: 4,9 Mrd
  • COVID-19 Verlustersatz: 1,0 Mrd
  • COVID-19 Fixkostenzuschuss: 3,6 Mrd
  • COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz: 3,4 Mrd
  • COVID-19 Lockdown-Umsatzersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 27,2 Mio
  • COVID-19 Ausfallbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 58,5 Mio
  • COVID-19 Verlustersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 42,2 Mio

Vizekanzler Werner Kogler:

„Dieser große Schritt ist Teil einer Transparenzoffensive, damit setzen wir neue Maßstäbe in der österreichischen Förderkultur. Wie auch die Hilfen für gemeinnützige Organisationen und für Wirtschaftsbetriebe einzigartige Instrumente zur Krisenbewältigung waren, so ist auch die jetzige Offenlegung der Zahlungen wegweisend. Mir war es von Anfang an wichtig, dass wir so transparent wie möglich vorgehen. Die Vorarbeiten zu diesem Transparenzschritt haben ergeben, dass diese Transparenzansprüche mit dem Grundrecht auf Datenschutz in Konflikt geraten. Darum schaffen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage, damit die Bürgerinnen und Bürger über die genaue Mittelverwendung Auskunft bekommen.“

Finanzminister Magnus Brunner:

„Die Steuerzahler haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Mittel eingesetzt werden. Seit über einem Jahr werden ja bereits die Cofag-Hilfen über 100.000 Euro veröffentlicht, nun werden alle Zuschüsse über 10.000 Euro pro Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wir haben den Zeitpunkt der Veröffentlichung bewusst gewählt, da Ende Juni weitere wichtige Hilfen ausgelaufen sind. Die Vorgehensweise ist sowohl unter dem Aspekt möglichst transparent zu sein und wie auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes der Betroffenen ein vernünftiger Weg In der Gesamtbetrachtung haben die Hilfsinstrumente der Bundesregierung geholfen, um Arbeitslosigkeit und Insolvenzen zu verhindern. Wir sind mit einem höher prognostizierten Wirtschaftswachstum als die allermeisten EU-Länder aus der Gesundheitskrise gestartet. Auch im Bereich der Arbeitslosigkeit haben wir den niedrigsten Stand seit 2008 und die die Corona-Krise dadurch wirtschaftlich weitgehend überwunden“.