Mehrere Delikte bei Schwerpunktaktion der Finanzpolizei in Barbershops und Gastronomie aufgedeckt

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung und die Landespolizeidirektion kontrollierten Ende April im Zuge einer Schwerpunktkontrolle elf Barbershops und drei Gastronomiebetriebe in den Bezirken Feldkirch, Dornbirn und Bludenz. Daraus ergaben sich in Folge zahlreiche Anzeigen, da nicht alle Unternehmer mit redlichen Mitteln zu Werke gingen.

„Die Finanzpolizei sorgt mit ihren regelmäßigen Kontrollen für faire Wettbewerbsbedingungen und schützt die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer. Der Kampf gegen unredliche Geschäftspraktiken von schwarzen Schafen wird auch weiterhin mit voller Härte fortgesetzt“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Im Fokus der Aktion standen nicht nur die fremdenrechtlichen und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Auch die Einhaltung der steuerrechtlichen Bestimmungen wie z.B. die Registrierkassenverordnung wurde überprüft. Insgesamt kontrollierten die Bediensteten 40 Dienstnehmer. Dabei wurden mehrere Übertretungen festgestellt, die Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft und Staatanwaltschaft zur Folge haben.

So wurden beispielsweise drei Dienstnehmer angetroffen, die nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren. Bei zwei Arbeitnehmern fehlte die arbeitsmarktbehördliche Bewilligung und in drei Fällen wurden zusätzlich noch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen. Ein Betrieb agierte besonders dreist, denn er verfügte nicht einmal über eine aufrechte Gewerbeberechtigung. Zudem erfolgten drei Anzeigen an das Arbeitsinspektorat wegen mangelnder Arbeitszeitaufzeichnungen und sieben Kontrollmitteilungen an das zuständige Finanzamt wegen Mängeln bei der Registrierkasse. Außerdem wurden bei insgesamt vier Betrieben in Summe rund 2.300 Euro gleich vor Ort an Bargeld gepfändet, da entsprechende Steuerschulden festgestellt wurden.

Eine besonders gefährliche Situation ergab sich im Bezirk Bludenz. Bei einer Gastronomiekontrolle haben ein Küchenhelfer und ein Abwäscher die Küche durch den Hinterausgang verlassen und flüchteten über naheliegende Bahngleise. Allerdings konnte anhand der Befragung des Unternehmers und Dank der zurückgelassenen Kleidung die Identität der beiden schnell festgestellt werden. Es handelt sich um zwei junge syrische Staatsangehörige, die wenig später gestellt werden konnten. Die Ermittlungen in diesem Fall laufen noch.