Zoll am Flughafen Wien: Cash-Aufgriff von rund 61.000 Euro direkt vor Abflug und Pfändung eines Abgabenrückstandes Gärtnerei-Unternehmer wollte Geld illegal außer Landes bringen
Der Abflug von Wien nach Kairo gestaltete sich Mitte Mai für einen Reisenden wohl etwas anders, als dieser sich das vorgestellt hatte. Der 55-Jährige wurde vom Zollteam am Flughafen Wien zu einer Bargeldkontrolle aufgefordert. Diese ergab, dass er ohne Anmeldung 61.000 Euro außer Landes bringen wollte und endete damit, dass der Mann vor seinem Abflug auch noch eine beim Finanzamt Österreich bestehende Abgabenschuld begleichen musste.
Der Mann mit österreichischer Staatsbürgerschaft gab zunächst an ca. 3.000 Euro mit sich zu führen und zeigte diese den Zöllnerinnen und Zöllnern bei der Abreisekontrolle direkt am Abfluggate auch vor. Als das anwesende Team des ZAÖ danach seine Umhängetasche kontrollierte, fanden sie darin allerdings zwei Umschläge, gefüllt mit weiteren 17.000 Euro. Der in Ägypten geborene Unternehmer, der in Wien gemeinsam mit seinem Sohn eine Gärtnerei betreibt, versuchte zunächst zu argumentieren, dass es sich bei dem nun gefundenen Geld um Firmengeld handle, sein privat mitgeführtes Geld, die 3.000 Euro, hätte er den Beamtinnen und Beamten bereits vorgelegt.
Zur weiteren Kontrolle seines Handgepäcks wurde der Reisende daraufhin in die Zollstelle des Flughafens Wien gebeten, wo die Zöllnerinnen und Zöllner in dem von ihm mitgeführten Trolley drei weitere Umschläge voll mit Bargeld finden konnten. Insgesamt stellten die Zollorgane bei diesem Aufgriff rund 61.000 Euro sicher, die der Mann unangemeldet aus Österreich ausführen wollte. Aufgrund eines Steuerrückstandes beim Finanzamt Österreich konnte im Rahmen des Aufgriffs gleich die Pfändung von rund 27.000 Euro bei dem Unternehmer selbst und auch für dessen Sohn durchgeführt werden.
„Die Anmeldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro, die Reisende über einer Grenze mit sich führen, ist kein Selbstzweck – im Gegenteil, sie soll illegale Geldbewegungen verhindern und trägt so dazu bei, Geldwäsche oder Finanzierungsbeiträge zu terroristischen Aktivitäten zu unterbinden. Aber auch jenseits dieser generellen Bestimmungen und Absichten hinter der Anmeldepflicht für Bargeld ist es auch eine Frage der Steuerehrlichkeit, in Österreich erwirtschaftete Mittel auch in Österreich – und damit zum Wohle unseres Staates und seiner Menschen – zu versteuern und nicht außer Landes zu schaffen. Denn mit Steuereinnahmen werden wichtige Staatsausgaben finanziert. Aber man sieht einmal mehr: Betrügen lohnt sich nur scheinbar, schlussendlich kommen noch schmerzhafte Strafen dazu“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Zusätzlich zur Pfändung und damit der vollstreckten Begleichung des Abgabenrückstandes in Österreich wurde gegen den Mann ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Bei vorsätzlichem Handeln liegt die Höchststrafe bei 100.000 Euro. Der Fall wurde darüber hinaus an das Finanzamt Österreich weitergeleitet, das nun ermittelt, ob das mitgeführte Geld in Österreich korrekt versteuert wurde.