Start der Stromkostenbremse mit 1. Dezember 2022 Die Stromkostenbremse soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken. Sie wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

Von der Stromkostenbremse profitieren natürliche Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten. Die Stromkostenbremse senkt die Kosten der nächsten Rechnung und zukünftiger Teilbetragszahlungen.

Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis (umfasst sind Arbeitspreis, Grundpreis und Rabatte) maximal 10 Cent/kWh betragen. Das entspricht dem Vorkrisenniveau.

Nachdem Mehrpersonenhaushalte auch mit höheren Stromkosten konfrontiert sind, wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Entlastung geschaffen, die Haushaltsgrößen berücksichtigt. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, erhalten ein Zusatzkontingent. Jede zusätzliche Person wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr. Das Modell wird aktuell im Finanzministerium finalisiert und die Entlastung kommt noch im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten an. Die Abwicklung soll weitgehend automatisch erfolgen.

„Die Teuerung und die hohen Energiekosten belasten die Menschen in unserem Land. Aus diesem Grund haben wir als Bundesregierung in den letzten Monaten bereits eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit unterstützen wir Familien, Haushalte und Betriebe in dieser herausfordernden Phase. Auch wenn der Staat natürlich nicht jede Krise zu 100% kompensieren und alle gestiegenen Preise 1:1 ausgleichen kann, ist es wichtig zu helfen. Daher haben wir uns Anfang Herbst gemeinsam mit der Energiewirtschaft dazu entschieden, die Stromkosten direkt dort abzufedern, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung. In den letzten Wochen wurde mit Hochdruck daran gearbeitet, diese Stromkostenbremse zu implementieren“, so Finanzminister Magnus Brunner.