Brunner: Jetzt noch den Energiekostengutschein online beantragen Verlängerte Frist läuft bis 31. Oktober 2022 – Bisheriges potenzielles Entlastungsvolumen beträgt rund 400 Mio. Euro

Der Energiekostengutschein in Höhe von 150 Euro wurde seit April an rund 4 Mio. Haushalte verschickt. Bis 31. Oktober 2022 besteht noch die Möglichkeit, den Gutschein zu beantragen, falls dieser verlegt wurde. Die Einreichfrist läuft bis 31. März 2023. Wenn beim Einreichen ein Fehler passiert ist, kann der Gutschein noch bis 31. März 2023 über energiekostenausgleich.gv.at oder die Hotline 050 233 798 mittels Gutscheincode und Prüfzahl korrigiert werden.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Gutscheine wirken mit den Endabrechnungen und entlasten die Menschen angesichts steigender Preise. Die Maßnahme wird sehr gut angenommen und die Zahlen zeigen auch, dass die Einreichung gut funktioniert. Wir haben damit einen rechtskonformen Weg gefunden, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Mit den neuen Fristen haben wir den Energiekostenausgleich kundenfreundlicher gemacht. Wer den Gutschein noch nicht erhalten hat, kann ihn jetzt noch beantragen. Ziel ist, dass jede Bürgerin und jeder Bürger von dieser Entlastungsmaßnahme auch tatsächlich Gebrauch machen kann.“

Bisher haben mehr als 2,7 Mio. Menschen den Gutschein eingereicht, das entspricht einem potenziellen Entlastungsvolumen von rund 400 Millionen Euro. Der Großteil aller Gutscheine wurde online eingelöst.

Der Energiekostengutschein kann bis 31. Oktober 2022 mit Handy-Signatur online über die Webseite www.energiekostenausgleich.gv.at oder unter der Telefonnummer 050 233 798 neu angefordert werden. Der Vorteil der Online-Anträge: sie können rascher geprüft und per E-Mail schneller als per Post versendet werden. Der Energiekostenausgleich im Wert von 150 Euro wird bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung vom jeweiligen Energieversorger abgezogen.

Der Energiekostengutschein ist nur ein Teil der umfangreichen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Das dritte Anti-Teuerungspaket ist bereits wirksam und bringt 28 Mrd. Euro an finanzieller Entlastung. Zuvor wurden gleich zu Jahresbeginn zwei Pakete mit in Summe 4 Mrd. Euro geschnürt: Sofortzahlungen für besonders betroffene Gruppen, zusätzliche Unterstützung für Familien, massive Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, Senkung der Energieabgaben und der Energiekostenausgleich. Damit wird gezielt die finanzielle Belastung durch die steigenden Energiekosten abgefedert. Zentraler Punkt der Entlastungen für den bevorstehenden Winter ist sicherlich die Stromkostenbremse: Damit wird ein Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr entlastet.