Weniger Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern: Umsatzgrenzen werden angehoben

Das Finanzministerium hat sich gemeinsam mit der Agrarspitze Österreichs erfolgreich dafür eingesetzt, steuerliche Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft anzuheben und an die Inflation anzupassen – und das zum ersten Mal seit der Einführung des Euros im Jahr 2002. Für Bäuerinnen und Bauern gibt es dadurch administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem, um den Verwaltungsaufwand am Hof zu reduzieren.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die österreichischen Landwirtinnen und Landwirte sind von höheren Energiekosten, aber auch von höheren Kosten für Futtermittel und für Düngemittel betroffen. Die Inflationsentwicklung ist in allen Bereichen spürbar. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, nach 20 Jahren die nicht mehr zeitgemäßen Umsatzgrenzen zu erhöhen und mit der erhöhten Grenze für die Teilpauschalierung eine Verwaltungsvereinfachung umzusetzen. Ich bedanke mich bei allen Verhandlungspartnern für intensive, aber sachliche Verhandlungen und freue mich, dass wir zu einem fairen Ergebnis gekommen sind.“

Anhebung der Pauschalierungsgrenzen

Nach Verhandlungen des Landwirtschaftsministeriums mit dem Finanzministerium werden die Grenzen angehoben: Die Umsatzgrenze wurde von 400.000 Euro auf 600.000 Euro angepasst. Als erste Erhöhung seit 2002 stellt diese eine wichtige Adaption aufgrund der Teuerung dar. Auch die Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung wurde von 130.000 Euro auf 165.000 Euro erhöht. Dadurch ergibt sich eine Verwaltungsvereinfachung für die Bäuerinnen und Bauern. Die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wurde von 40.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Damit wird die Inflationsentwicklung im Nebenerwerb angepasst.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Zum ersten Mal seit 20 Jahren haben wir es geschafft, die Umsatzgrenze in der steuerlichen Pauschalierung in der Landwirtschaft anzuheben. Auch die Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung und Einnahmen aus Nebentätigkeiten werden angepasst. In Zeiten multipler Krisen schaffen wir so eine dringend notwendige bürokratische Entlastung für unsere Familienbetriebe. Durch die Preissteigerungen aufgrund der Teuerung überschreiten viele Höfe die aktuellen Umsatzgrenzen und haben ohne Einkommens-Zuwachs plötzlich einen enormen bürokratischen Mehraufwand. Unsere Bauernfamilien sollen ihre Zeit aber für das einsetzen können, was derzeit am wichtigsten ist: Uns weiterhin verlässlich mit regionalen Lebensmitteln versorgen. Indem wir die Pauschalierungsgrenzen anheben, entlasten wir unsere Landwirtschaft und sichern die heimische Produktion ab. Danke an Finanzminister Magnus Brunner, wie auch an die beiden Landwirtschaftssprecher Georg Strasser und Olga Voglauer, für die gute Zusammenarbeit im Sinne der Lebensmittelversorgungssicherheit.“