Brunner/Raab: Weitere Vereinfachungen bei Familienbeihilfe beschleunigen Auszahlung

Die Bundesregierung hat weitere Schritte zur Erleichterung des Familienbeihilfeverfahrens gesetzt, um Familien zu entlasten und raschere Auszahlungen zu ermöglichen. Durch die Weiterentwicklung des digitalen Beihilfeverfahrens „FABIAN“ soll das ermöglicht werden.

„Wir arbeiten immer daran, die Verwaltung bürgernahe und unbürokratisch zu gestalten. Mit dem nun gesetzten Schritt sollen unsere Familien weiter gestärkt werden und Verfahren spürbar vereinfacht und beschleunigt werden. Wir haben hier auch die Lehren aus der Vergangenheit gezogen und eine automatisierte Abwicklung auf die Beine gestellt, um künftig einen möglichst reibungslosen Ablauf sicher zu stellen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

„Unser Anliegen ist es, Familien zu entlasten. Daher wird der Prozess zum Erhalt der Familienbeihilfe für alle Anspruchsberechtigten vereinfacht. Durch das Einspielen beihilfenrelevanter Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen können zukünftig rasch und unbürokratisch wichtige Informationen für den Erhalt der Familienbeihilfe automatisiert zwischen den einzelnen Behörden und Institutionen weitergegeben werden. Durch diese automatisierte Verarbeitung haben Familien das Geld schneller am Konto. Wir werden die Digitalisierung und Vereinfachung für Familien auch weiter vorantreiben, um diese zielgerichtet und effizient unterstützen zu können“, sagt Familienministerin Susanne Raab.

Mit der im Ministerrat beschlossenen Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes wird eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von Schüler/innen- und Lehrlingsdaten geschaffen. Damit können Familienbeihilfeanträge weitestgehend automatisiert abgewickelt werden und die Digitalisierung der Verfahren im Finanzamt Österreich vorangetrieben werden.

Darüber hinaus wurde vor Kurzem beschlossen, dass die Familienbeihilfe für die Dauer von vier Monaten nach Abschluss der Schulausbildung weiter gewährt wird. Das garantiert eine durchgehende Auszahlung der Familienbeihilfe bis zu einem möglichen Studienbeginn. Dadurch ersparen sich die Bürgerinnen und Bürger auch die Beantwortung von Anspruchsüberprüfungsschreiben, was in der Vergangenheit aufgrund der Fülle der Schreiben trotz der professionellen Arbeit der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu Verzögerungen führte. Die automatisierte Verarbeitung von Studierendendaten ermöglicht künftig eine deutlich schnellere Auszahlung der Familienbeihilfe.