Amt für Betrugsbekämpfung: Team für Internationale Zusammenarbeit im Dauereinsatz Brunner: „Steuerbetrug macht nicht vor Grenzen Halt“

Das Team ICFI (International Cooperation in Fiscal Criminal Investigations/Internationale Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen) ist im Bereich Zentralstelle Internationale Zusammenarbeit des Amtes für Betrugsbekämpfung als ein Team angesiedelt und bekämpft grenzüberschreitenden Steuerbetrug.

 2021 sind 158 Fälle an das Team für Internationale Kooperation in Finanzstrafsachen im Amt für Betrugsbekämpfung herangetragen worden. Bei Bankkonteninformationen, Beschuldigtenvernehmungen, Zeugeneinvernahmen, Kontenregister- und Datenbankabfragen wurde mit zwölf Ländern kooperiert.

 „Steuerbetrug macht nicht vor Grenzen Halt. Deshalb ist die internationale Zusammenarbeit ein entscheidender Erfolgsfaktor im Kampf dagegen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen großen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit“, ist Finanzminister Brunner stolz auf den Einsatz der Betrugsbekämpfer.

 Partner des Teams für Internationale Kooperation in Finanzstrafsachen sind hierbei meist Staatsanwaltschaften, Steuerfahndungen und Polizeidienststellen, die auch Finanzvergehen bearbeiten. Insbesondere bei Ermittlungshandlungen wird die gebündelte strafrechtliche Kompetenz der erfahrenen Steuerfahnder des Teams im Kampf gegen den internationalen Steuerbetrug angefordert. 2021 kam es acht Mal zur Durchführung solcher Anordnungen.

 Deutscher Steuerhinterzieher von IT-Fahndung überführt

 Rund einen Monat waren die Kolleginnen und Kollegen beispielsweise mit einer Durchsuchung und ihrer Aufarbeitung im Herbst dieses Jahres beschäftigt. Ein seit dem Jahr 2000 selbstständiger Softwareentwickler aus Sachsen (Deutschland) gab seit 2008 weder Steuererklärungen bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt Freiberg ab, noch bezahlte er die im Schätzungsweg festgesetzten Abgaben. Seine nicht erklärten Einkünfte beliefen sich den Ermittlungen zufolge allein im Zeitraum 2015 bis 2018 auf mindestens 246.075 Euro. Zudem bestand der Verdacht, dass der 36-jährige Programmierer Umsatzsteuer und Einkommensteuer hinterzog.

 „In Deutschland waren bereits mehrfach Pfändungen durchgeführt worden – erfolgslos. Da der Beschuldigte seit 2003 knapp 5 Prozent der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft der IT-Branche hält, geriet der Firmensitz in Wien ins Visier der deutschen Ermittler,“ beschreibt Mag. Alfred Hacker, Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung, den Ausgangspunkt zu dieser internationalen Amts- und Rechtshilfe in dieser Finanzstrafsache.

Auf Grundlage einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) der Staatsanwaltschaft Chemnitz führte das Team ICFI (International Cooperation in Fiscal Criminal Investigation) des Amts für Betrugsbekämpfung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Ende September 2021 Zwangsmaßnahmen durch. Da der Beschuldigte im Verdacht stand, für die Wiener Firma Dienstleistungen zu erbringen, wurde am Firmensitz in Österreich die Hausdurchsuchung vollzogen. Zeitgleich fanden Durchsuchungen sieben weiterer Einsatzorte in Deutschland statt. Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung war der Beschuldigte für die Wiener Firma in Österreich bei Kundenbesuchen unterwegs. Er wurde von den erfahrenen Ermittlern telefonisch kontaktiert und konnte überzeugt werden, zum Einsatzort zu kommen.

Die IT-Fahndung des Amts für Betrugsbekämpfung konnte elektronische Daten forensisch sichern. Von besonderem Interesse für die deutschen Ermittler waren dabei per EDV gesicherte Honorarnoten und Spesenabrechnungen. Durch die Auswertung dieser Dokumente erhielten die deutschen Behörden die für das Verfahren notwendigen Beweise zur Festsetzung der hinterzogenen Abgaben. Allein auf Steuerhinterziehung steht in Deutschland gemäß der dort geltenden Abgabenordnung eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine entsprechende Geldstrafe.