Brunner: Budgetvollzug im Jänner geprägt von sinkenden COVID-Hilfen Einzahlungen von 4,8 Mrd. Euro stehen Auszahlungen von 7,0 Mrd. Euro gegenüber

Der Bundeshaushalt im Jänner 2022 ist weiterhin geprägt von den COVID-Hilfen – auch wenn diese deutlich sinken. Das geht aus dem Monatserfolg hervor, den das BMF an das Parlament übermittelt hat. Die Auszahlungen im Zuge der COVID-19 Pandemie bleiben ein spürbarer Faktor. "Noch immer prägen die Auswirkungen der COVID-Krise den Bundeshaushalt. Mit unseren Hilfen haben wir Arbeitsplätze und Unternehmen gerettet. Wirtschaftsforscher bestätigen, dass unsere Hilfen im EU-Vergleich hervorragend wirken", so Finanzminister Magnus Brunner.
 
Die bereinigten Einzahlungen betragen mit 4,8 Milliarden Euro um +0,1 Mrd. Euro, bzw. +1,9% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die höheren Einzahlungen resultieren vorwiegend aus Mehreinzahlungen in der UG 16 Öffentliche Abgaben (+69,9 Mio. Euro), dort besonders in den Bereichen Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuern. Der Aufschwung zeigt sich auch in deutlich höheren Ertragsanteilen der Länder und Gemeinden.  
 
Demgegenüber stehen bereinigte Auszahlungen in der Höhe von 7,0 Mrd. Euro, die um +0,5 Mrd. Euro bzw. -6,5% niedriger als im Vorjahresvergleichszeitraum sind. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf geringere Auszahlungen für die COVID-Krisenbewältigung zurückzuführen, die im Vergleich zu Jänner 2021 um 957,8 Mio. Euro gesunken sind und 358,0 Mio. Euro betragen. Die Auszahlungen sanken insbesondere aufgrund niedrigerer Auszahlungen an die COFAG (-501,7 Mio. Euro), bei der Kurzarbeit ( 352,7 Mio. Euro), für den Härtefallfonds WKÖ ( 200,0 Mio. Euro) und für das KIG ( 87,6 Mio. Euro). Zu Mehrauszahlungen kam es in der UG 24 Gesundheit (+166,1 Mio. Euro) u.a. für Impfungen und Tests.
 
Die Höhe der per 31.1.2022 noch gewährten Steuerstundungen beläuft sich auf 1,8 Mrd. Euro. Bis zum 31.1.2022 wurden inkl. Verlängerungen 322.977 Anträge zur Kurzarbeit genehmigt. Diese umfassen 119.725 Betriebe und 1.303.261 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein Fördervolumen von 11,1 Mrd. Euro. Die Auszahlungen für Kurzarbeit belaufen sich insgesamt (2020-2022) zum 31.1.2022 auf 9,3 Mrd. Euro.
 
Per 31.1.2022 betrug die Summe der vergebenen Garantien 6,0 Mrd. Euro. Gegenüber dem Stand Ende 2020 ist die Summe der eingegangenen COVID-19-Haftungen um 0,6 Mrd. Euro gesunken, was an Rückgängen beim OeKB Sonder-KRR und bei der direkten COFAG-Garantie (OeKB 90% Haftung) liegt. Die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds beliefen sich im Jänner 2022 auf 233,2 Mio. Euro.
 
"Zuletzt mussten immer weniger Betriebe Hilfen aufgrund der Pandemie in Anspruch nehmen und die wirtschaftliche Aussicht hat sich deutlich verbessert. Die aktuellen Entwicklungen und damit notwendigen internationalen Sanktionen sind ein Dämpfer für die heimische Wirtschaft. Wir gehen jetzt in Abhängigkeit von der Dauer der Krise von einem etwas schwächeren Wachstum aus", sagt Brunner abschließend.