Kärntner Zollfahndung verhindert illegalen Verkauf von vier seltenen Papageien Finanzminister Brunner: „Zoll schützt Artenerhalt im Rahmen der täglichen Arbeit“

Ein Steirer bot Anfang des Jahres in einer Internet-Anzeige verbotenerweise zwei Ara-Pärchen zum Verkauf an. Dass hinter dem Inserat auf einer Online Vogelbörse ein unzulässiges Geschäft stecken könnte, ahnte ein Polizist der Einheit „Puma“ der Landespolizeidirektion Kärnten, dem die Anzeige im Internet auffiel. Er meldete seinen Verdacht im Jänner 2022 der Zollfahndung Kärnten, die in ihrer Zuständigkeit für den Artenschutz sofort tätig wurde und den Verkauf verhinderte. Dem Verkäufer, der ein Vogelkenner ist, droht nun ein teures Verfahren.

Der Zoll trägt in seiner Arbeit Tag für Tag zum Artenschutz und Erhalt bei: Die zu Jahresbeginn aufgegriffenen Elfenbein-Skulpturen zeigen dies genauso wie dieser vom Kärntner Zoll aufgedeckte, illegale Handel mit seltenen Papageien. Wie das Einschreiten der oberösterreichischen Zollkollegen gegen den Elfenbeinhandel, hatte auch dieser Fahndungserfolg seinen Anfang im digitalen Raum.

Hervorragende Zusammenarbeit des Zolls mit „Puma“

Im Rahmen der Behördenkooperation begannen die gemeinsamen Ermittlungen mit der Polizei. Nachdem der Kontakt mit dem Inserenten hergestellt worden war, stellte sich schnell heraus, dass die notwendigen artenschutzrechtlichen CITES-Papiere weder für die Rotohraras noch für die Soldatenaras vorgelegen sind. Beide Papageienarten sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt und dürfen nur mit entsprechenden Papieren gehandelt werden. Die kleinen Soldatenaras sind besonders schützenswert, und auch der rückläufige Bestand an Rotohraras zeigt den Gefährdungsstatus der Tiere.

Aus Kaufgespräch wird Geständnis

Um die zollrechtlichen wie artenschutzrechtlichen Verstöße zu ahnden, traten statt des angekündigten Käufers die Zollfahnder aus Kärnten beim Inserenten auf. Aus den Kaufverhandlungen wurde damit eine Einvernahme, die mit einem Geständnis endete. Dabei kam auch zu Tage, dass der Inserent bereits ein Gelbbrustara-Zuchtpärchen verkauft hatte.

Wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei wird nun ein Abgaben- und Finanzstrafverfahren durchgeführt, woraus dem Vogelverkäufer Kosten in der Höhe von ca. 2.700 Euro entstehen werden. Da er mit seiner Tat auch gegen die Bestimmungen des Artenhandelsgesetzes 2009 verstoßen hat, wird dies durch die Zollfahndung der zuständigen Staatsanwaltschaft Leoben zur Anzeige gebracht. Den Vogelfreund erwartet dort auch ein Gerichtsverfahren, das mit einer zusätzlichen Geldstrafe enden kann. Den Anspruch an den Tieren hat er zudem verloren. Die Papageien befinden sich derzeit in artgerechter Obhut. Nach Abschluss der Verfahren werden die Vögel einem Tierpark überlassen.

„Der österreichische Zoll vollzieht seit gut 30 Jahren das Artenhandelsgesetz und die zugehörigen EU-Verordnungen sowie das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sogar Artenschutzspürhunde werden beim österreichischen Zoll eingesetzt, um geschützte Tiere und Pflanzen aufzuspüren“, weist Finanzminister Brunner auf das jahrzehntelange Engagement der Zöllnerinnen und Zöllner im Artenschutz hin.