Brunner: Steuerfahndung erzielte 2021 im Kampf gegen Betrüger 56 Mio. Euro an Steuernachzahlungen Erfolgreiche Jahresbilanz der Steuerfahndung – Zusätzlich drohen weitere 100 Mio. Euro gerichtliche Strafen

Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung hat im Jahr 2021 mit ihren elf Fahndungsteams 221 Fälle abgeschlossen und damit für ein Mehrergebnis von mehr als 56 Millionen Euro gesorgt. Den Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern drohen zusätzlich zu diesen Steuernachzahlungen auch gerichtliche Geldstrafen von in Summe rund 100 Mio. Euro.

„Die Steuerfahndung bekämpft systematischen und organisierten Steuer- bzw. Abgabenbetrug. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen verhindert und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabenpflichtigen gewährleistet. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern fügt ehrlichen Unternehmen großen Schaden zu. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der Steuerfahndung für ihren tagtäglichen Einsatz im Interesse der Steuerzahler“, so Finanzminister Magnus Brunner.

In Zusammenhang mit den 221 abgeschlossenen Fällen, wobei der größte Teil (40%) die Baubranche betraf, hat die Steuerfahndung 45 Hausdurchsuchungen an 158 Einsatzorten durchgeführt und dabei insgesamt mehr als 65.000 GB an IT-Daten sichergestellt. Auch andere Zwangsmaßnahmen wie Festnahmen, Telefonüberwachungen, Observationen und Beschlagnahmen sind Teil der Aufgaben der Steuerfahnder.

„Ich bin stolz auf die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen des Geschäftsbereiches Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung. Die Steuerfahndung ist für mich der kraftvolle und unverzichtbare Arm zur kriminalpolizeilichen Bekämpfung des organisierten und unfairen Abgabenbetruges. Wenn die Steuerfahndung ermittelt, sollten die Steuerbetrüger wissen, dass spätestens dann das unredliche und wirtschaftsfeindliche Spiel aus ist. Selbst in der Pandemie waren der Einsatz und die Beharrlichkeit der Betrugsfahnderinnen und -fahnder von hoher Intensität und ebenso erfolgreich“, resümiert der Vorstand des Amtes für Betrugsbekämpfung, Alfred Hacker.

Unternehmer hinterzog 2,5 Mio. Euro, um Oldtimer-Sammlung zu finanzieren

Immer wieder decken die Betrugsbekämpfer auch besonders spektakuläre oder ungewöhnliche Fälle auf, wie etwa der im vergangenen Jahr abgeschlossene Fall eines Kärntner Unternehmers, der rund 2,5 Mio. Euro hinterzog, um seine Oldtimer-Sammlung zu finanzieren. Kenntnis erlangte die Steuerfahndung über dessen Malversationen durch eine Anzeige, der auch zahlreiche beweisrelevante Unterlagen angeschlossen waren, welche durch zielgerichtete Ermittlungen verifiziert werden konnten. So hat der Estrich-Verleger Teile des Betriebsgeländes verwendet, um eine Oldtimer-Sammlung anzulegen, mit der er lukrativen Handel betrieb und zudem auch noch Restaurierungsarbeiten durchführen ließ. Die aus diesen Tätigkeiten resultierenden Einnahmen und Gewinne hat der Unternehmer dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt. Eine Vielzahl der 75 Stück umfassenden Oldtimer-Sammlung befand sich im Eigentum des Unternehmers, dabei handelte es sich zum Großteil um Autos der Marke Jaguar. Die Kunden des Mannes waren allesamt sehr vermögend, vorwiegend Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute zählten dazu. Aufgrund der Größe der Sammlung wurden auch weitere Lagerräume angemietet, um die Fahrzeuge unterzubringen.

Aufgrund der Anzeige und dieser Informationen führte die Steuerfahndung im vergangenen Juni Hausdurchsuchungen im Betrieb, am Wohnsitz des Unternehmers sowie seiner Sekretärin durch, um Beweise zu sichern. Neben hohen Abgabennachforderungen kommt auf beide nun ein Gerichtsverfahren zu, bei dem bis zu 5 Mio. Euro an Geldstrafen bzw. eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren möglich sind.

2,5 Mio. Euro im Dentalbereich hinterzogen

Einen anderen ungewöhnlichen Betrugsfall konnte die Steuerfahndung im August 2021 abschließen, den eine Betriebsprüferin aus Kärnten ins Rollen gebracht hatte. Sie stellte bei der Überprüfung eines Zulieferbetriebes fest, dass für Dentalzubehör und Edelmetall-Legierungen oft zwei Ausgangsrechnungen erstellt wurden – eine Teilrechnung wurde dabei auf einen Firmennamen ausgestellt, die andere als Barverkauf verbucht. Dieses illegale „Rechnungssplitting“ war die Voraussetzung dafür, dass die Zahnärzte und Dentallabore nur einen Teil der Einkäufe in ihre Buchhaltung aufnehmen mussten. Ähnlich gingen die Dentisten beim Ankauf von Bruchgold vor, das anonym eingekauft wurde und ebenfalls nicht in der Buchhaltung aufschien. Die in der Folge beim Finanzamt falsch eingereichten Umsätze und Einkäufe ermöglichten schließlich den Abgabenbetrug.

Zur Untermauerung dieses Verdachts rückte die Steuerfahndung in drei Wellen im Jänner 2020 sowie Anfang und Mitte Juli 2021 mit insgesamt 86 Bediensteten aus und führte Durchsuchungen bei sieben Beschuldigten in Kärnten, der Steiermark, Wien und Niederösterreich durch. Die darauffolgenden Betriebsprüfungen führten bereits in zwei Fällen zu einem steuerlichen Mehrergebnis von rund einer Million Euro. Fünf weitere Fälle sind noch in Bearbeitung, hier wird mit einem Mehrergebnis von etwa 1,5 Mio. Euro gerechnet. Die Täterin bzw. Täter erwarten zudem Geldstrafen in einer Höhe von rund 500.000 Euro. Diese Fälle waren außerdem Auslöser für weitere Überprüfungen in der gesamten Dentalbranche, die nun in jedem Bundesland erfolgen.

Rekordverdächtiger Schwarzgeldfund: Mehr als 3,5 Mio. Euro gehortet

Nicht weniger spektakulär verlief die Hausdurchsuchung der Steuerfahndung in Salzburg in einem großen Après-Ski-Betrieb. Sie stellte Bargeld und Sparbücher mit Schwarzgeld in einer Gesamthöhe von über 3,5 Millionen Euro sicher. Dem noch nicht genug, wurde beim Wirt eine illegale Handfeuerwaffe entdeckt. Da die Beschuldigten die Herkunft des Geldes nicht erklären konnten, bestand somit der Verdacht, dass die Gelder aus Schwarzeinnahmen des Après-Ski-Lokals stammen. Insbesondere auch deshalb, weil durch Einsicht in die Sparbücher festgestellt werden konnte, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt wurden und diese Transaktionen nicht in die Geschäftsunterlagen des Gastronomiebetriebes aufgenommen wurden.

Aufgrund des Fahndungsdrucks haben die Beschuldigten bereits wenige Tage nach der Durchsuchung eine Million Euro als „Vorauszahlung“ für die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt überwiesen. Zudem haben die Beschuldigten ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Die zielgerichteten Ermittlungen der Steuerfahndung und abgabenrechtlichen Prüfungen des Finanzamtes führten schlussendlich zu einer Abgabennachforderung in der Höhe von mehr als 3,2 Mio. Euro und zu einer Verurteilung der Beschuldigten und des Verbandes zu einer Geldstrafe von über 3,5 Mio. Euro.

„Steuerhinterziehung schadet nicht nur dem Wirtschaftsstandort aufgrund ungleicher Wettbewerbsbedingungen, sondern vermindert auch die Leistungsfähigkeit des Gesamtstaates. Eine zielgerichtete und effiziente Betrugsbekämpfung gegen organisierte und systematische Steuerhinterziehung ist daher sehr wichtig, insbesondere in Krisenzeiten. Die Steuerfahndung leistet mit ihren Ermittlungs- und Prüfungshandlungen einen wesentlichen Beitrag für die Wirtschaftsfähigkeit des Standortes Österreich und somit für die Aufrechterhaltung des Gemeinwohles“, so Christian Ackerler, Leiter des Bereichs Steuerfahndung.