Brunner: 230 Mio. Euro an Wirtschaftshilfen durch Vorab-Kontrollen und Amnestie eingespart Effiziente Vorab-Kontrollen der COFAG ersparen dem Steuerzahler 230 Mio. Euro – Freiwillige Korrekturmeldung über Amnestie-Regelung bringt bislang 35 Mio. Euro

Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass die Wirtschaftshilfen in Österreich gut funktionieren. Auch effiziente Vorab-Kontrollen der COFAG mit Unterstützung der Finanzverwaltung sorgen dafür, dass es zu keinen ungerechtfertigten Auszahlungen kommt.

Im Auftrag der COFAG haben die Finanzämter während der Coronapandemie insgesamt knapp 60.000 Ergänzungsgutachten erstellt. Diese haben einerseits zu einer Korrektur der Auszahlungsbeträge und andererseits zur Bestätigung geführt, dass dem Antragsteller der im Antrag angegebene Betrag zusteht. Insgesamt wurde der Auszahlungsbetrag durch diese Ergänzungsgutachten um mehr als 80 Mio. Euro korrigiert.

Auch der Aufsichtsrat der COFAG hat sich als effektives Organ bewiesen. Dadurch konnten knapp 55 Mio. Euro eingespart werden. Denn Fälle, die einen beantragten Auszahlungsbetrag von über 800.000 Euro beinhalten, werden zusätzlich vom Aufsichtsrat der COFAG geprüft.
Darüber hinaus hat die COFAG stichprobenartige Prüfungen vorgenommen, die zu einer Betragskorrektur von über 16 Mio. Euro geführt haben. Weitere Betragskorrekturen wurden im Zuge der jeweiligen Antragstellung vorgenommen.
In Summe wurden im Rahmen der Prüftätigkeiten potenzielle Überzahlungen in Höhe von mehr als 195 Mio. Euro identifiziert. Somit konnte die Zuschusshöhe bei den betroffenen Anträgen vor der Auszahlung rechtzeitig korrigiert werden.

Seit 1. August 2021 besteht zudem die Möglichkeit zur Korrektur eines Antrags auf COVID-19 Förderungen auf der Webseite der COFAG. Bis Anfang Mai 2022 wurden mehr als 2.600 Korrekturmeldungen eingereicht. Das Gesamtvolumen dieser Meldungen beträgt 35 Mio. Euro, im Durchschnitt betrug eine Förderkorrektur 13.000 Euro. Das am meisten betroffene Produkt für Korrekturmeldungen in dieser Amnestie-Regelung ist der Umsatzersatz mit einem Volumen in Höhe von 16,2 Millionen Euro, gefolgt vom Ausfallsbonus mit 9,7 Millionen Euro und den Fixkostenzuschüssen mit 4,2 bzw. 2,4 Millionen Euro.

Details zum Prozess der Vorab-Kontrollen
Anträge werden über das Tool FinanzOnline abgegeben. Die im Antrag angegebenen Informationen werden vom Predictive Analytics Competence Center (PACC) mit Hilfe eines risikobasierten System überprüft. Bei einem Großteil der Anträge kann die COFAG nach einer positiven Überprüfung davon ausgehen, dass alle im Antrag angegebenen Informationen korrekt sind. In diesem Fall wird der Antrag rasch genehmigt, stichprobenartige Überprüfungen sind möglich. Gibt es bei der risikobasierten Überprüfung Auffälligkeiten, so wird dies der COFAG als Information übermittelt. Hier kann die COFAG entweder selbst direkt beim Unternehmen ergänzende Unterlagen anfordern, bei der Finanzverwaltung um eine weitere Überprüfung (sogenanntes Ergänzungsgutachten) ansuchen oder den Antrag aufgrund des Nicht-Erfüllens von Förderkriterien ablehnen. Unternehmerinnen und Unternehmer und deren Parteienvertreter haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen und mit der COFAG in Kontakt zu treten.

Finanzminister Magnus Brunner: "Mit den effizienten Vorab-Kontrollen sorgen wir dafür, dass mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sorgfältig umgegangen wird. Unsere Wirtschaftshilfen haben Arbeitsplätze und Unternehmen gerettet und eine Insolvenzwelle verhindert – und sind zielgerichtet bei den Menschen angekommen.
230 Mio. Euro an Wirtschaftshilfen konnten bislang mit unserem engmaschigen Kontrollsystem eingespart werden. Danke an alle Beteiligten in der Finanzverwaltung, die für die effiziente Abwicklung der Wirtschaftshilfen im Einsatz sind."

"Ich appelliere an alle Unternehmen, sich rechtzeitig freiwillig zu melden, wenn zu hohe Hilfen bezogen wurden. Bislang wurden über diese Schiene bereits 35 Mio. Euro zurückgezahlt. Wo Hilfen unrechtmäßig bezogen wurden, fordern wir diese zurück und bringen Betrüger zur Anzeige. Wir gehen damit konsequent gegen Corona-Sünder vor und stellen die Einhaltung der Förderbestimmungen sicher.
Bei der Erstellung der Ergänzungsgutachten haben das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe eine besondere Rolle. Sie agieren für die COFAG als Gutachter, die die Unternehmen im Normalfall auch prüft und somit auch bei der Erstellung des Gutachtens über das notwendige Fachwissen und Fingerspitzengefühl verfügen. Diese Aufgaben wurden und werden neben den anderen Aufgaben, denen die Ämter nachgehen müssen, erfüllt. Ein besonderer Dank gilt hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung", so Brunner.