Sag hallo zu:
Mehr für Familien und mehr Lohn für Leistung.

Der Abschied von der kalten Progression bleibt ein Ciao ohne Au!

Auch 2024 heißen wir weitere Vorteile willkommen, die mehr finanziellen Spielraum bringen.

Herzstück der Entlastungsmaßnahmen 2024 sind auch heuer die finanziellen Erleichterungen, von denen Sie profitieren. Vor allem die Anpassung der Tarifgrenzen und der Absetzbeträge spielen hier eine große Rolle.

Die Grenze für steuerpflichtige Einkommen erhöht sich: Damit zahlen Sie erst ab 12.816 Euro Steuer (2023 waren es 11.693 Euro). Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge) inkl. der zugehörigen Einkommens- und Einschleifgrenzen werden zur Gänze an die zugrundeliegende Inflationsrate (9,9 %) angepasst. Wird ein Absetzbetrag nicht automatisch über die Lohnverrechnung berücksichtigt, können Sie ihn in jedem Fall über die Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Die neuen inflationsangepassten Tarifstufen für 2024

Steuersatz Einkommensteuer
Tarifgrenzen 2023
Tarifgrenze
neu 2024
0 % bis 11.693 € bis 12.816 €
20 % 19.134 € 20.818 €
30 % 32.075 € 34.513 €
40 % 62.080 € 66.612 €
48 % 93.120 € 99.266 €
50 % ab 93.120 € ab 99.266 €

 

Mehr finanzieller Freiraum für Familien

  • Der Kindermehrbetrag, den Sie im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung erhalten, wenn Sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen beziehen, beträgt ab 2024 bis zu 700 Euro pro Kind (statt bisher 550 Euro).
  • Die Familienbeihilfe wird zur Gänze an die Inflationsrate angepasst.
  • Verdoppelt wird zudem der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
  • Weiters wird das Angebot von Betriebskindergärten durch attraktivere steuerrechtliche Regelungen unterstützt.

Mehr Leistung wird belohnt

  • Der monatliche Freibetrag von Überstundenzulagen wird dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Zeitlich befristet wird in den kommenden zwei Jahren der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden auf 200 Euro im Monat erhöht.
  • Auch die Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steigen von 360 auf 400 Euro pro Monat.
  • Für Selbständige erhöht sich der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro.
  • Auch die Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird dauerhaft verlängert. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Sie deshalb unter bestimmten Voraussetzungen ergonomisch geeignetes Mobiliar für Ihr Homeoffice als Werbungskosten geltend machen.

Gut zu wissen: Was heißt eigentlich kalte Progression?

Die Inflation führt zu einem Steuermehraufkommen, das sich aus der Differenz zwischen dem gesamten Steueraufkommen bei einem unveränderten Steuertarif und dem Steueraufkommen, das sich bei an die Inflationsrate angepassten wesentlichen Tarifelementen, ergibt.

Im Jahr 2024 sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression über 3,6 Milliarden Euro. Die Maßnahmen betreffen sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Pensionistinnen und Pensionisten sowie Unternehmen und entlasten damit potentiell bis zu 8 Millionen Menschen.