Rechenbeispiele
A ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. A erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) in der Höhe von 3.666 Euro.
Entlastung | |
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Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung Verkehrsabsetzbetrag) | 679 € |
Überstunden-Zulagen (Anhebung auf bis zu 200 Euro monatlich für die ersten 18 Stunden) |
337 € |
SEG-Zulagen (Anhebung auf bis zu 400 Euro monatlich) |
192 € |
Gesamtentlastung | 1.208 € |
B ist alleinerziehende Angestellte und hat zwei Kinder unter 18 Jahren. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von 1.650 Euro.
Entlastung | |
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Einkommensteuer (Anhebung Tarifstufengrenzen, Erhöhung SV-Rückerstattung) |
335 € |
Alleinerzieherabsetzbetrag (Erhöhung um 9,9%) |
71 € |
Kindermehrbetrag (Anhebung auf 700 Euro monatlich pro Kind) |
300 € |
Gesamtentlastung | 706 € |
C ist Pensionist und erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension von 1.825 Euro.
Entlastung | |
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Einkommensteuer |
664 € |
Gesamtentlastung | 664 € |