Erdgasabgabe

Erdgas, das im Steuergebiet geliefert (ausgenommen an Erdgasunternehmen und sonstige Wiederverkäufer zur Weiterlieferung) oder ins Steuergebiet verbracht und dort verbraucht wird, der Verbrauch von Erdgas durch Erdgasunternehmen sowie der Verbrauch von selbst hergestelltem Erdgas, unterliegt der Erdgasabgabe. Die Abgabe ist monatlich selbst zu berechnen und bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständigen Finanzamt anzumelden.

Grundsätzlich hat der Lieferant des Erdgases (bzw. der Netzbetreiber, aus dessen Leitungsnetz das Erdgas entnommen wird) die Abgabe zu entrichten, im Falle des Verbrauchs von Erdgas durch Erdgasunternehmen bzw. des Verbrauchs von selbst hergestelltem oder nach Österreich verbrachtem Erdgas, der Verbraucher.

Weiterführende Informationen

Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch von Erdgas eingeführt wird (Erdgasabgabegesetz)

Erdgasabgabe (USP)

 

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2023