Brunner/Raab: Bundesregierung erhöht Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen Der abzugsfähige Betrag steigt um 200 Euro – Ab 2024 nun 600 Euro absetzbar

Ab dem nächsten Jahr können Österreichs Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften bis zu 600 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Die Anpassung stellt eine Erhöhung von 200 Euro gegenüber dem bisherigen absetzbaren Betrag von 400 Euro dar.

Kirchen spielen in Österreich eine zentrale Rolle in der Bewahrung von Österreichs Kultur und Traditionen. Darüber hinaus erfüllen sie wichtige soziale Funktionen, indem sie eine Vielzahl von sozialen und gemeinnützigen Diensten anbieten, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Durch diese Gesetzesänderung wird die finanzielle Unterstützung der Kirchen durch Bürgerinnen und Bürger steuerlich noch stärker gewürdigt.

„Unsere Kirchen haben eine lange Tradition als Stützen der Gesellschaft. Sie tragen nicht nur zur kulturellen und spirituellen Bereicherung bei, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Diese wichtige Rolle würdigen wir und unterstützen die fortlaufende Arbeit und den gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 erfolgt eine weitere steuerliche Anerkennung, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 Euro auf 600 Euro erhöht wird“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Kultusministerin Susanne Raab: „Wir erhöhen in Zukunft den maximalen Kirchenabsetzbetrag von 400 auf 600 Euro. Das heißt, dass der Beitrag an Kirchen- und Religionsgemeinschaften bis zu einer höheren Grenze von der Steuer abgesetzt werden kann. Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme, um Gläubige in Zeiten der Teuerung und Inflation auch bei ihrem Beitrag für Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu entlasten, denn gerade in Krisenzeiten kann der Glaube wichtigen Halt geben.“

Die Gesetzesänderung ist erstmalig in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 anzuwenden.