Gemeinsam zu neuer Stärke - Vorteile für Unternehmen

Frau mit Glas
Foto: © WienTourismus/Peter Rigaud

Vorteile für Unternehmen

Senkung der Umsatzsteuer auf 5 Prozent

In der Gastronomie und in der Hotellerie, in der Kulturbranche und im Publikationsbereich gilt befristet für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2021 ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 5%. Dies betrifft u.a. folgende Umsätze: Speisen und Getränke, Beherbergung und Camping, Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theateraufführungen, Musik- und Gesangsaufführungen, Filmvorführungen, Museumsbesuche, Besuche eines botanischen oder eines zoologischen Gartens sowie eines Naturparks, Umsätze im Rahmen der Schwimmbadbetriebe, Thermalbehandlungen, Zirkusvorführungen, Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller, Eintrittsberechtigung für sportliche Veranstaltungen, Verkauf von Zeitungen, Büchern, etc.

Fixkostenzuschuss

Der Zuschuss zur Deckung von Fixkosten beträgt bis zu 75 Prozent der Fixkosten und kann über FinanzOnline beantragt werden.

Steuerliche Erleichterung durch Verlustverteilung

Ordnungsgemäß ermittelte Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte im Rahmen der Veranlagung 2020 nicht ausgeglichen werden, können im Weg eines gesonderten Antrages im Rahmen der Veranlagung 2019 bis zu einem Betrag von 5 Mio. Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden.

Soweit ein Abzug im Rahmen der Veranlagung 2019 nicht möglich ist, kann beantragt werden, diesen Teil im Rahmen der Veranlagung 2018 zu berücksichtigen, wobei bestimmte, durch Verordnung festgelegte Einschränkungen gelten.