Ausblick und Weiterführende Informationen

Blick in die Zukunft

Im Zuge der Übergangsphase wird es zu einzelnen Änderungen und teilweisen Verschärfungen kommen, welche jedoch rechtzeitig und fristgerecht bekanntgegeben und veröffentlicht werden.

In den Sektoren Strom- und Wärmeerzeugung sowie in den energieintensiven Industriezweigen (z.B. Ölraffinerien, Stahlwerke usw.) ist das europäische Emissionszertifikatehandelssystem (EU-ETS) das zentrale Klimaschutzinstrument. Im Rahmen des im Juli 2021 vorgestellten Fit for 55-Pakets der Europäischen Kommission wurde angedacht, das EU-ETS auf die Sektoren Gebäude und Verkehr auszuweiten ("EU-ETS II" oder "EU-ETS BRT").

Am 18. Dezember 2022 wurde dazu eine vorläufige politische Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zu dieser Ausweitung erreicht. Es soll ein neues, getrenntes Emissionshandelssystem für den Gebäude- und Straßenverkehrssektor sowie Kraftstoffe für weitere Sektoren geschaffen werden, um in diesen Sektoren für kosteneffiziente Emissionsreduktionen zu sorgen. Das neue System soll für die Lieferanten von Kraftstoffen gelten und mit 2027 gestartet werden.

Bis zur Einführung dieser Ausweitung des EU-ETS sind speziell die Mitgliedstaaten gefordert durch nationale Maßnahmen die Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen (= Non-ETS Bereich) sicherzustellen. Dieses Ziel wird unter Anderem durch die Einführung des NEHG 2022 unterstützt. 

Weiterführende Links

Ökosoziale Steuerreform 2022

Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 - NEHG 2022

NEHG-Durchführungsverordnung 2022 - NEHG-DV 2022

NEHG-EU-ETS Befreiungsverordnung 2022 – NEHG-EU-ETS BV 2022

Teuerungs-Entlastungspaket

Mineralölsteuer (USP)

Erdgasabgabe (USP)

Kohleabgabe (USP)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023