Exporthaftungsverfahren

Das staatliche Ausfuhrförderungsverfahren bietet im Wege der Exporthaftungen (Garantien und Wechselbürgschaften) vielfältige Absicherungsmöglichkeiten von Exportgeschäften und ermöglicht attraktive Finanzierungen von Auslandsaktivitäten. Somit werden Unternehmen vor möglichen Risiken bewahrt und Investorinnen und Investoren bei ihren Auslandsaktivitäten begleitet. Die Oesterreichische Kontrollbank ist seit 1950 als Bevollmächtigte der Republik Österreich mit der banktechnischen Behandlung von Haftungsübernahmen des Bundes betraut.

Garantien und Wechselbürgschaften

Um österreichischen Unternehmen den Zugang zu fernen Märkten und Ländern zu erleichtern, werden im Rahmen des österreichischen Exportfördersystems Exporthaftungen (Exportgarantien und Wechselbürgschaften) gegen Entrichtung risikoadäquater Haftungsentgelte vergeben.

Hiermit kann sich das Unternehmen gegen politische und wirtschaftliche Risiken, wie insbesondere das Produktionsrisiko (Risiko der vertragswidrigen Nichtabnahme bestellter Lieferungen und Leistungen) und das Kreditrisiko (Risiko der Nichtzahlung erbrachter Lieferungen und Leistungen) im jeweiligen Exportland absichern. Darüber hinaus können Garantien auch Kosten für Markterschließungsziele abdecken.

Im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) können österreichische Unternehmen bei ihren Beteiligungen im Ausland sowohl im Wege von Beteiligungsgarantien – Versicherung des politischen Risikos des Investitionsziellandes – als auch durch Wechselbürgschaften für Beteiligungen unterstützt werden. Wechselbürgschaften dienen zum einen der Erleichterung der Finanzierung von Exportgeschäften aber auch der Finanzierung von österreichischen Direktinvestitionen im Ausland. Das BMF bekennt sich zu einer nachhaltigen Exportförderungspolitikdie auch einen Ausstiegsplan für Haftungsübernahmen für Projekte im fossilen Energiesektor beinhaltet.

Verfahrensablauf

An Absicherungen von Exportaktivitäten beziehungsweise Finanzierung über Wechselbürgschaften interessierte Unternehmen reichen ihre Anträge bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG, gegebenenfalls unter Einbeziehung ihrer Hausbank, ein. Anschließend erfolgt eine banktechnische Prüfung (insbesondere der Bonität) sowie eine Beurteilung der potentiellen Umweltauswirkungen. Die endgültige Genehmigung erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen nach Begutachtung durch ein Gremium (Beirat) im Bundesministerium für Finanzen.