Brunner: Steuererleichterungen für Menschen, die von Hochwasser betroffen sind Geschädigte können Fristverlängerungen und Zahlungserleichterungen beanspruchen; Spenden, neue Kleidung, Auto oder PC und vieles mehr kann steuerlich absetzbar sein
In den letzten Wochen haben heftige Unwetter unser Land erschüttert und teils massive Schäden hinterlassen. Diese Schäden wurden vor allem durch Hochwasser und Erdrutschungen verursacht. Sie treffen die Menschen vor Ort nicht nur persönlich, sondern auch finanziell. Diesen Bürgerinnen und Bürgern stehen zur finanziellen Entlastung abgabenrechtliche und steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Auch für die Helferinnen und Helfer gibt es Möglichkeiten, Leistungen steuerlich abzusetzen. Das Finanzministerium hat die wichtigsten Eckpunkte in einer Information zusammengefasst und veröffentlicht.
„Aktuell gilt der Dank allen Hilfskräften, die für die Menschen in den betroffenen Gebieten unseres Landes im Einsatz sind. Ich möchte die betroffenen Menschen darauf aufmerksam machen, dass auch das Steuerrecht bei Naturkatastrophen spürbare Erleichterungen bieten kann. Außerdem setzen wir alles daran, den finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, die solche Katastrophen mit sich bringen, bestmöglich zu begegnen und den Menschen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen. Der Bund bzw. der Katastrophenfonds ersetzten den Ländern 60 % jener Hilfsgelder, die das Land den Geschädigten ausbezahlt. Klar ist auch: Sollten die Mittel des Katastrophenfonds aufgrund außergewöhnlicher Unwetter nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Dotierung des Katastrophenfonds bei Bedarf aufstocken“, so Minister Brunner.
Gebührenbefreiung und absetzbare Kosten für Güter täglichen Lebens
Kosten, die bei der Beseitigung von Katastrophenschäden anfallen, wie beim Auspumpen eines Kellers, sind steuerlich absetzfähig. Reparatur- und Sanierungskosten für Gegenstände der üblichen Lebensführung wie PKW, PC, Kleidung, Geschirr oder Ähnliches können, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder öffentliche Hilfsgelder ausbezahlt werden, steuerlich geltend gemacht werden.
Auch für Unternehmen mit Hochwasserschäden gibt es Begünstigungen, sie können beispielsweise die Ersatzbeschaffung von Anlagegütern beschleunigt abschreiben.
Betroffene sind außerdem von gewissen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Dazu zählen etwa Gebühren für die Neuausstellung von Reisepass, Führerschein, PKW Zulassung oder Baubewilligungen. Wurden Wohnung oder Auto beschädigt, entfällt auch die Gebühr für einen neuen Miet- oder Leasingvertrag. Bereits entrichtete Gebühren können rückerstattet werden. Beim Kauf eines Ersatzgrundstückes entfällt die Grunderwerbssteuer.
Fristenverlängerung und Zahlungserleichterungen auch über Finanzonline
Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können (z.B. über FinanzOnline) die Verlängerung von Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen beantragen. So kann beispielsweise für eine Einkommensteuererklärung, deren Einreichungsfrist kurz nach dem Katastrophenereignis geendet hätte, Aufschub gewährt werden. Auch Beschwerdefristen können verlängert werden. Bei Versäumnis einer Frist kann eine Wiedereinsetzung beantragt werden.
Weitere Erleichterungen gibt es bei Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen: Betroffene können Stundungen, Ratenzahlungen oder die Anpassung von Ratenzahlungen beantragen. Außerdem können auf Antrag Säumniszuschläge und Vorauszahlungen herabgesetzt werden.
Zudem sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden zur Beseitigung von Schäden bei den Betroffenen steuerfrei. Spenden für Katastrophenhilfe an begünstigte Einrichtungen wie beispielsweise freiwillige Feuerwehren sind bei den Spenderinnen und Spendern steuerlich abzugsfähig.
Details und weiterführende Informationen bietet die aktuelle Information des Finanzministeriums über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen:
https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/230702e3-9f4d-4f56-a7ca-a21ab763c4d6/82189.1.1.pdf