Ökologisierung des Steuerrechts: Investitionsfreibetrag auf klimafreundliche Heizungsanlagen erweitert

Das Finanzministerium setzt seinen Kurs zur Ökologisierung des Steuerrechts fort. Mit der Ausweitung des Investitionsfreibetrags auf klimafreundliche Heizungsanlagen sollen diese finanziell begünstigt werden. Vorrangig profitieren Unternehmen und Wohnungseigentümer im betrieblichen Bereich, die bisher keine klimafreundlichen Heizungssysteme haben. Neben Heizanlagen sind auch Anlagen zur Kältebereitstellung wie zum Beispiel Fernkälte umfasst.

Bisher konnte bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens ein Investitionsfreibetrag als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Gebäudebestandteile – darunter fallen steuerlich auch Heizungen – waren generell ausgeschlossen. Nun soll dieser Freibetrag auch für den Einbau von klimafreundlichen Heizungsanlagen gewährt werden. Auch die Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärme wird von der Begünstigung erfasst. Für diese Heizungssysteme soll ein Freibetrag in Höhe von bis zu
15 % zustehen. Die jährliche Höchstbetragsgrenze liegt bei 1 Mio. Euro. Diese Regelung wurde am Donnerstag im Finanzausschuss beschlossen und tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

„Die Erweiterung des Investitionsfreibetrags entlastet unsere Unternehmerinnen und Unternehmer jährlich mit 50 Mio. Euro und ist vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten eine sinnvolle und zielgerichtete Maßnahme“, so Finanzminister Magnus Brunner.