Transit - Eingang
Der Transit – Eingang dient zur Voranmeldung von ausschließlich im Versandverfahren (NCTS) beförderten Waren hinsichtlich des Durchgangs (Office of Transit) von der Schweiz bzw. dem Fürstentum Liechtenstein über Vorarlberg zur Bestimmungszollstelle.
Die österreichische Zollverwaltung hat sich gemäß Punkt III.I.2 (Communication between the Office of Transit and the External Domain) der Design Documentation for National Transit Application (DDNTA) zu einer verpflichtenden Abgabe dieser Voranmeldung ab dem 1. Jänner 2026 entschieden.
Dies bedeutet, dass ab dem 1. Jänner 2026 jedenfalls elektronische Voranmeldungen für den Durchgang (Office of Transit) verpflichtend über das Korridormodul vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abzugeben sind. Im Falle des Nichtbefolgens dieser Bestimmung, wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen.
Für Transporte mit Beiladungen von Schweizer Ausfuhrsendungen ist stattdessen der Prozess Warenort Korridor – Eingang zu verwenden.
Der Prozessablauf eines Transit– Eingang wird in der untenstehenden Grafik dargestellt:
Erläuterungen zu den einzelnen Prozessschritten:
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein sendet eine Voranmeldung Transit (Eingang) „IEATBT11“ an das Korridormodul inklusive der auf dem Beförderungsmittel verladenen Waren, welche durch eine oder mehrere MRNs zum Versandverfahren (NCTS) angemeldet wurden.
- Als Bestätigung der erfolgreichen Voranmeldung Transit (Eingang) und dem Erstellen eines neuen Geschäftsfalls (Border Transaction) sendet das Korridormodul eine Bestätigung Transit (Eingang) „IEATBT12“ sowie den Transit-Eingangsschein (TES).
- Der Wirtschaftsbeteiligte in der Schweiz/in Liechtenstein druckt den Transit-Eingangsschein (TES) aus. Dieser wird an den Fahrer des Beförderungsmittels übergeben und dieser fährt zur österreichischen Grenzzollstelle.
- Der Grenzübertritt im Eingang wird digital im Korridormodul erfasst.
- Das Korridormodul sendet die elektronische Nachricht Grenzübertrittsbestätigung Transit (Eingang) „IEATBT13“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten in der Schweiz/in Liechtenstein. Der Geschäftsfall (Border Transaction) ist somit abgeschlossen.
Stornierung eines Geschäftsfalls im Transit - Eingang
Die Stornierung eines Geschäftsfalls ist nur möglich, solange kein Grenzübertritt vollzogen wurde.
- Das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten sendet eine Stornierungsnachricht „IEATBT90“ an das Korridormodul.
- Als Bestätigung der erfolgreichen Stornierung sendet das Korridormodul eine Stornierungsbestätigung „IEATBT91“ an das IT-System des Wirtschaftsbeteiligten.
Besondere Hinweise
- Das Dokument „Transit - Eingangsschein“ ist beim Transport der Waren immer ausgedruckt in Papierform mitzuführen.
- Im Falle von internationalen Umleitungen über Durchgangszollstellen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist vom Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend eine Stornierung („IEATBT90“) an das Korridormodul zu senden.
- Treten bei der Verarbeitung von Nachrichten Fehler auf, insbesondere durch fehlgeschlagene Prüfungen, so wird dies mittels Nachricht „IEATBT99“ vom Korridormodul rückgemeldet. Es ist daher unbedingt erforderlich, die entsprechenden Bestätigungsnachrichten („IEATBT12“, „IEATBT91“) abzuwarten.
- Eine zeitgleiche Verwendung eines Kennzeichens eines Beförderungsmittels für mehrere Korridorverkehre in gleicher Richtung (Ausgang bzw. Eingang) ist nicht zulässig, solange der Prozess nicht abgeschlossen wurde.