Zoll beschlagnahmt mit Diensthunden 49 artengeschützte, getrocknete Seepferdchen Seepferdchen hätten zu TCM-Pulver zermahlen werden sollen; Schmuggler am Flughafen Wien gestoppt

Anfang Februar 2023 ist den österreichischen Zöllnerinnen und Zöllnern ein spektakulärer Artenschutz-Aufgriff Jahr gelungen. Ein vietnamesischer Reisender wollte über Istanbul kommend gerade den Grünkanal am Wiener Flughafen passieren, als er von den Zollorganen gestoppt wurde.  Die Zöllnerin, die das Gepäck öffnete wurde, rasch von einem Kollegen mit seinem Artenschutzspürhund unterstützt und auch eine weitere Hundeführerin des Zolls kam bald hinzu. Gemeinsam wurde das Mensch-Tier-Team schnell fündig.

Als der 50-Jährige bei der Kontrolle sein Gepäck öffnete, kamen 49 Stück getrocknete Seepferdchen zum Vorschein. Die gemäß dem internationalen Artenschutzabkommen CITES unter Schutz stehenden Meeresbewohner waren im Gepäck in Kleidungsstücken des Mannes versteckt. Wie sich bei der Befragung des in Tschechien wohnhaften Mannes herausstellte, waren die toten Tiere nach Österreich geschmuggelt worden, um aus ihnen ein Pulver für TCM-Produkte herzustellen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Alleine die Tatsache, dass die getrockneten Seepferdchen versteckt transportiert wurden, zeigt deutlich, dass der Mann sich der Illegalität seiner Handlung bewusst war. Die Artenvielfalt unseres Planeten bewusst zu schädigen, um daraus Profit zu schlagen, zeugt von einer besonderen Verantwortungslosigkeit gegenüber unserem Planeten. Dass unsere Zöllnerinnen und Zöllner stets auch im Bereich Artenschutz so besonders erfolgreich agieren, freut mich daher außerordentlich. In diesem Fall haben auch unsere hervorragend trainierten Diensthunde einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz geleistet.“

Die Seepferdchen wurden beschlagnahmt und für verfallen erklärt. Der Reisende hatte darüber hinaus eine Strafe von 500 Euro zu entrichten.

1982 ist Österreich dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES beigetreten, dessen Bestimmungen den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und entsprechenden Produkten regelt. Seepferdchen wurden 2004 in Anhang II aufgenommen und der Handel mit ihnen wird seitdem streng überwacht, um ihr weiteres Vorkommen in freier Natur zu sichern.