Kärntner Betriebe meldeten Schwarzarbeiter während Finanzpolizei-Kontrolle an Finanzpolizei deckt illegale Beschäftigung in Gastronomiebetrieben an Kärntner Seen auf; Mehr als 120.000 Euro an Steuerrückständen exekutiert

In einer groß angelegten Schwerpunktaktion an 29 Einsatzorten hat die Finanzpolizei mit 19 Beamtinnen und Beamten Mitte August Gastronomie- und Hotelbetriebe an Kärntner Seen kontrolliert. Dabei wurden zahlreiche Verstöße gegen melde- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen sowie gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt.

Finanzminister Magnus Brunner: „Unsere Tourismusbetriebe sind eine wesentliche Säule des heimischen Wirtschaftsstandorts. Die Finanzpolizei leistet auch in dieser Branche wertvolle Arbeit, denn sie schützt die überwiegende Mehrheit der anständigen Unternehmer vor jenen Betrügern, die ihre Mitarbeiter nicht korrekt bei der Sozialversicherung anmelden. Damit sichern unsere Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten Abgaben und Steuereinnahmen und tragen zu fairen Wettbewerbsbedingungen in Österreich bei.“

Betreiber meldeten Schwarzarbeiter in Anwesenheit der Finanzpolizei an

Bei 40 überprüften Betrieben stellten die Finanzpolizistinnen und -polizisten 44 Verstöße in Bezug auf illegale Beschäftigung fest, da die verpflichtenden Anmeldungen zur Sozialversicherung von den jeweiligen Betreibern unterlassen wurden. Einige Unternehmen versuchten dabei vergeblich die Flucht nach vorne: Sie meldeten einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer via ELDA, dem Anmeldesystem der ÖGK, bei der ÖGK an, während die Finanzpolizei den betroffenen Betrieb bereits kontrollierte. Der tatsächliche Beginn der Beschäftigung lag jedoch schon mehrere Tage beziehungsweise Wochen zurück. Die Ermittlungen zum Umfang und der Dauer der Schwarzbeschäftigung laufen derzeit noch und auf die illegal handelnden Betriebe kommen entsprechende Strafen zu.

Verstöße gegen Registrierkassenpflicht und Festnahme

Im Rahmen der Steueraufsichtsmaßnahmen wurden insgesamt neun Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt, wie beispielsweise das Nichtverwenden oder das Fehlen von Registrierkassen sowie das Nichterteilen von Registrierkassenbelegen.

Die Finanzpolizei verständigte zudem die Fremdenpolizei, um einen ausländischen Beschäftigten zu überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass dieser nicht nur illegal beschäftigt war, sondern sich auch illegal im Land aufhielt. Er wurde daher vor Ort festgenommen. Insgesamt wurden Steuerrückstände in Höhe von mehr als 120.000 Euro eingebracht. Nach Prüfung der Sachverhalte durch die Finanzstrafbehörde werden zudem weitere Strafen ausgesprochen.