Zoll zieht Sendung mit 13 artengeschützten Äffchen aus dem Verkehr Zollfahndung am Flughafen Wien verhinderte Transport nach Malaysien

Das Jahr 2023 begann für die Zollfahndung am Flughafen Wien gleich mit einem großen Erfolg im Artenschutz. Im Rahmen ihrer Exportkontrollen konnten die Zöllnerinnen und Zöllner Mitte Jänner den Weitertransport von 13 Äffchen verhindern, die – gemäß dem CITES Abkommen, der EU-Verordnung zum Handel mit wildlebenden und schutzbedürftigen Pflanzen und Tieren –  als gefährdet gelten.

Die Sendung mit den kleinen Tieren, die nur bis zu 140 g schwer werden und ca. 2-3 Jahre alt sind, sollte von Tschechien über Wien nach Malaysien verschickt werden. Grund für die Reise der Tierchen waren den offiziellen Angaben zufolge Zuchtzwecke. Für ihre grenzüberschreitende Reise hätten die Affen gechipt sein müssen. Beim Versuch diese Kennung auszulesen, stellten die Zollbediensteten jedoch fest, dass die Chips überhaupt nur bei 2 der 13 Tieren vorhanden waren. Schnell stand also der Verdacht im Raum, dass es sich um ein vorsätzliches Umgehen der Artenschutzbestimmungen handelt, der sich bei näherer Kontrolle noch erhärtete.

„Ein Vergehen gegen den Artenschutz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand, den unsere Behörde sehr ernst nimmt und den wir vehement verfolgen. Unser Zoll trägt mit seiner wichtigen Aufgabe im Artenschutz wesentlich dazu bei, dass wir für unsere Kinder und deren Kinder nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die vielfältigen Arten, die auf unserem Planeten leben“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Vorständin des Zollamts Österreich, Heike Fetka-Blüthner, erklärt: „Österreich ist dem CITES Abkommen im Jahr 1982 beigetreten und der Zoll trägt mit den Kontrollen im Warenverkehr und Reiseverkehr zur Umsetzung bei. Alle beschlagnahmten Affen fallen unter CITES Anhang B, der Pflanzen- und Tierarten umfasst, die potentiell vom Aussterben bedroht sind und daher kontrolliertem Handel unterliegen müssen.“

Zwei Zwergseidenäffchen (Calithrix Pygmaea) waren zwar gechipt, hatten jedoch Papiere mit falschen Chipnummern, bei acht weiteren Zwergseidenäffchen, zwei Kaiserschnurbarttamarinen und einem Rotbauchtamarin konnte auch bei genauer Kontrolle kein Mikrochip festgestellt werden. Abgesehen von den fehlenden Kennungen der Affen, legten auch die unrichtigen, wenn nicht gar gefälschten, Begleitdokumente der Tiere nahe, dass es sich um ein Vergehen im Bereich des Artenschutzes handelt.

Die Reise der Äffchen mit unsicherem Ausgang nahm also dank dem Zoll ein schnelles Ende und statt in Malaysien fanden sie Unterschlupf im Tierschutzhaus, wo sie nun vergnügt in ihren Affen-Volieren in Sicherheit leben können.

Aufgrund des Aufgriffs wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Das Vergehen ist mit einer Strafe von bis zu 20.000 Euro bedroht.