Illegale Fensterputzer im Finanzamt erwischt – Dreister Reinigungsfirma drohen schwerwiegende Konsequenzen

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung sah sich am 27. April mit einem einigermaßen kuriosen, vor allem aber besonders dreisten Vorgehen einer Reinigungsfirma konfrontiert. Ausgerechnet in der Dienststelle des Finanzamts in Melk waren illegal beschäftigte Fensterputzer am Werk. Der Firma drohen nun schwerwiegende Konsequenzen.

Die routinemäßige Kontrolle der Finanzpolizisten führte rasch zu einem Treffer, der so nicht zu erwarten war: Einer der Männer war serbischer Staatsangehöriger, der weder über eine arbeitsmarktbehördliche Bewilligung noch über eine Anmeldung bei der Sozialversicherung verfügte. Ein weiterer Mitarbeiter der Reinigungsfirma war ebenfalls nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Lediglich der Vorarbeiter war ordnungsgemäß beschäftigt.

Die Finanzpolizei verständigte umgehend das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie die zuständige Polizeiinspektion, die den illegal aufhältigen Mitarbeiter der Reinigungsfirma sofort festnahm. Eigentlich hatte das Finanzamt den Auftrag nach einer Ausschreibung durch die BBG an ein Reinigungsunternehmen vergeben, doch dieses dürfte ohne Wissen des FAÖ und entgegen des abgeschlossenen Vertrages ein Subunternehmen beauftragt haben. Für das Reinigungsunternehmen kann dieser Vorfall massive Auswirkungen haben, da neben multiplen Verwaltungsstrafen nach ASVG, Ausländerbeschäftigungsgesetz und wegen Abgabenhinterziehung, auch ein Ausschluss von weiteren öffentlichen Aufträgen droht.

„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie verzerrt den Wettbewerb und sorgt für einen beträchtlichen Entfall von Abgaben. Daher ist die Finanzpolizei dazu angehalten, redliche Unternehmen durch regelmäßige Kontrollen zu schützen“, so Finanzminister Magnus Brunner.