Digital Austria Act: Rauch und Tursky präsentieren digitale Ziele der Bundesregierung 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze - mit dem DAA digitale Lösungen in allen Lebensbereichen der Menschen schaffen. Weiterer Schritt, um Wohlstand und Sicherheit durch Digitalisierung zu erhalten und auszubauen
Gerade in einer wirtschaftlich fordernden Zeit müssen die Chancen der Digitalisierung für Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Gesundheit und Lebensqualität genutzt werden. Daher haben Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky und Gesundheitsminister Johannes Rauch das digitale Arbeitsprogramm der Bundesregierung, den „Digital Austria Act“, vorgestellt, der im Ministerrat beschlossen wurde. Damit definiert die Bundesregierung die Ziele und Grundsätze der Digitalisierung in Österreich.
„Mit dem aus 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätzen bestehenden Digital-Paket der Bundesregierung werden die Weichen der Zukunft gestellt. Mir ist es wichtig, in Zukunft Digitalisierung mit Nutzen zu schaffen. Der Digital Austria Act ist das digitale Arbeitsprogramm der Bundesregierung, damit alle Mitglieder der Bundesregierung gemeinsam in die richtige digitale Richtung arbeiten. Die Schwerpunkte des Digital Austria Act sind ressortübergreifend und betreffen alle Mitglieder der Bundesregierung und alle Lebensbereiche der Menschen“, so Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky.
„Digitale Lösungen werden dann angenommen, wenn sie echten Nutzen für die Menschen bieten und wenn die Menschen Vertrauen in Datenschutz und Datensicherheit haben. Gerade im Gesundheitsbereich bieten sich ganz neue Chancen. Digitale Gesundheitsberatung muss so einfach sein wie ein Online-Einkauf. Dann können wir damit auch Arztpraxen und Spitäler entlasten“, ist Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch überzeugt.
Die Digitalisierung soll in Österreich neugestaltet werden und dabei die geltenden Datenschutzgrundsätze und die barrierefreie Zugänglichkeit berücksichtigen. Hindernisse für die Digitalisierung sollen identifiziert und beseitigt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Ziel, dass Menschen in Österreich über das Digitale Amt ihre persönlichen Dokumente und Nachweise kostenfrei abrufen können.
„Wir schaffen endgültig die Stempelmarken ab: Künftig werden die persönlichen Nachweise wie Meldeauskunft, Strafregisterauszug, Heirats- oder Geburtsurkunden gratis über das digitale Amt verfügbar sein“, fassen Tursky und Rauch zusammen.
Digitaltaugliche Gesetze durch Digi-Check
Im Rahmen des DAA wurden einige Kernpunkte vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt ist der sogenannte "Digi-Check", der bei der Begutachtung von Gesetzen prüft, ob diese für die Digitalisierung geeignet sind. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Weiterentwicklung des Digitalen Amts zu einem Smart-Government, das einen einfachen und mobilen Zugang zu allen Verwaltungsservices des Bundes ermöglicht.
„Wir haben uns die Frage gestellt: Wie soll Digitalisierung für die Österreicherinnen und Österreicher aussehen? Meine Antwort lautet: bequemer, einfacher, sicherer unter Einhaltung die geltenden Datenschutzgrundsätze und Berücksichtigung der barrierefreien Zugänglichkeit. Dafür müssen wir Digitalisierungshemmnisse identifizieren und eliminieren. Zusätzlich sollen Gesetze digitalisierungstauglich sein. Es wird zukünftig ein sogenannter „Digi-Check“ bei neuen Gesetzen verpflichtend vor deren Begutachtung durchgeführt werden müssen“, so Tursky weiter.
Die Regierung plant zudem, Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll zu nutzen und das Vertrauen in diese Technologie zu stärken. Eine sinnvolle Regulierung auf europäischer Ebene durch den AI-Act sowie auf nationaler Ebene durch eine zukünftige KI-Behörde sollen Innovationen vorantreiben.
Mit dem Digital Austria Act werden digitale Schwerpunkte unter anderem in folgenden Bereichen gesetzt:
Fokus: Digitales Gesundheitswesen
Die Menschen in Österreich sollen all ihre Gesundheitsdaten sicher und auf einen Blick digital einsehen können. Daher arbeitet die Bundesregierung an der Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Neben einer klaren und präzisen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollen digitale Gesundheitsanwendungen ausgebaut werden. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, dann sollen beispielsweise bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt bzw. der Ärztin verschrieben werden können und die gewonnenen Daten auf Wunsch – sofern technisch sinnvoll – in die eigene elektronische Gesundheitsakte abgespeichert werden.
Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Eine schnelle erste Abklärung am Telefon oder per Chat, der Zugriff auf Diagnosen, Laborwerte, Röntgenbilder und ähnliches, die Möglichkeit, Veränderungen über Jahre zu verfolgen – das sind nur einige der Anwendungsmöglichkeiten. Wir werden in den nächsten Jahren die Elektronische Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 deutlich ausbauen. Davon werden alle Menschen in Österreich profitieren.“
Digitale Kompetenzen
Neben der besten digitalen Infrastruktur ist jede technologische Neuerung nutzlos, wenn sie von der Bevölkerung nicht genutzt werden kann. Damit die digitale Transformation für Österreich erfolgreich ist, braucht es eine digital kompetente Bevölkerung. Daher unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen, die zum Aufbau von digitalen Kompetenzen beitragen. Die digitale Kompetenzoffensive, welche Anfang des Jahres gestartet wurde, wird intensiv fortgeführt und hat zum Ziel, möglichst alle Menschen in Österreich bis 2030 digital fit zu machen. Nur so können die Chancen der Digitalisierung von allen genutzt werden.
„Der DAA ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel. Nämlich Wohlstand und Sicherheit durch Digitalisierung zu erhalten und auszubauen “, so Tursky abschließend.