Brunner: Steuerfahndung erzielte 2022 im Kampf gegen Abgabenbetrug 30 Mio. Euro Steuernachzahlungen
Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung hat im Jahr 2022 mit 160 Fahnderinnen und Fahndern 157 Fälle erfolgreich abgeschlossen und damit für Steuernachzahlungen von rund 30 Millionen Euro gesorgt. Zusätzlich zu den Nachzahlungen drohen den Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern Strafen bis zu einem Höchstmaß von 60 Mio. Euro. Der Großteil der Fälle konzentriert sich dabei auf die Branchen Getränkegroßhandel und Gastronomie, die Dienstleistungsbranche sowie die Baubranche. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft zudem die Bekämpfung des nationalen und internationalen Umsatzsteuerbetruges.
„Die Steuerfahndung ist die Spezialeinheit im Finanzressort – ausgerichtet auf die Bekämpfung des systematischen und organisierten, teils gewerbsmäßigen Abgabenbetrugs durch proaktives Erkennen und Bekämpfen von Betrugsmustern. Die Steuerfahndung hat daher vor allem mit Großfällen zu tun. Sie schützt die überwiegende Mehrheit unserer Betriebe, die korrekt wirtschaften, vor Wettbewerbsnachteilen durch betrügende Marktteilnehmer. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen der 12 Fahndungsteams, 2 IT-Fahndungsteams, dem Fachbereich und dem Organisationsteam für ihren Einsatz im Interesse der Steuerzahlenden sowie der Wirtschaftstreibenden unseres Landes“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Alfred Hacker, Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung: „In den vergangenen Jahren der immer stärker werdenden Internationalisierung, hat die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Abgaben- und Steuerbetrugs an Relevanz gewonnen und dieser Trend hält weiter an. Auch künftig wird die Steuerfahndung die internationale Zusammenarbeit mit Betrugsbekämpfungseinheiten anderer Staaten und den Austausch von betrugsrelevanten Informationen forcieren.“
Christian Ackerler, Leiter der Steuerfahndung: „Verstärkte kriminelle Aktivitäten sind im Bereich des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerkarussellbetruges in der KFZ-Branche im Luxusbereich sowie bei Nahrungsergänzungsmitteln für die Fitnessbranche feststellbar. Aktuell sind auch Betrugsmethoden in der Dienstleistungs- und Reinigungsbranche spürbar.“
Dabei werden durch die Schaffung eines (Schein) Firmengeflechts Dienstleistungsaufträge an mehrere Subebenen verteilt. Die Firmen dieser Subebenen verschaffen den Firmen der höheren Ebenen „Schwarzgeld“ in bar, indem sie Scheinrechnungen ausstellen und anschließend Kick-back-Zahlungen leisten. Zusätzlich melden diese Firmen die Mitarbeiter unrichtig bei der Sozialversicherung an. Die angewendeten Stundenverrechnungssätze der verschiedenen Ebenen decken dabei nicht einmal die Eigenkosten ab und damit verschafft man sich den angestrebten unlauteren Wettbewerbsvorteil. Dadurch kommt es einerseits zu Steuerhinterziehung und andererseits zu Sozialbetrug.
Massiver Anstieg bei sichergestellten digitalen Daten
In ihrem Kampf gegen Betrügerinnen und Betrüger setzte die Steuerfahndung auch im vergangenen Jahr auf den Einsatz verschiedener Ermittlungsinstrumente und Zwangsmaßnahmen: So führte sie 2022 beispielsweise 10 Telefonüberwachungen, 264 Hausdurchsuchungen, 529 Kontoöffnungen und 4 Festnahmen durch.
Neben der Internationalisierung bringt auch die Digitalisierung neue Herausforderungen für die Ermittler mit sich: Obwohl beispielsweise bei Hausdurchsuchungen immer noch Dokumente und ganze Kartons voller Aktenordner sichergestellt werden, hat sich die Balance in den vergangenen Jahren massiv in Richtung digitale Daten verschoben: So haben die 20 IT-Fahnderinnen und -Fahnder der Steuerfahndung bei den Hausdurchsuchungen 2022 mehr als 127 TB IT-Daten sichergestellt. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 lag dieser Wert noch bei 7 TB.
Mit ausschlaggebend in diesem Ergebnis war der Einsatz des sogenannten Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC), welches in 251 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien durchführte. Das USt-BBCC besteht dabei aus 2 Teams zu jeweils 12 Kolleginnen und Kollegen, die sich insbesondere der One-Stop-Shop- Bearbeitung von Betrugssachverhalten zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung, der Bündelung von Know-How, dem Aufbau von Expertise in der operativen Anwendung und der Reduzierung von Schnittstellen und allgemeiner Prävention widmen.
Vier ausgewählte Ermittlungserfolge illustrieren den vielfältigen Tätigkeitsbereich der Steuerfahndung:
Registrierkassenprogrammierer bringt Fahnder auf Spur seiner Kunden
Wie wichtig der Einsatz von IT im Kampf gegen nicht-redliche Wirtschaftspraktiken ist, bezeugen Fälle wie dieser aus Wien: Ausgehend von Ermittlungen der Steuerfahndung West bei einem Registrierkassenprogrammierer, der manipulierbare Software für Gastronomieunternehmen erstellt hatte, wurden auch dessen Kunden näher unter die Lupe genommen. Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch eine entsprechend manipulierte Registrierkassa konnte schließlich bei einem Gastro-Unternehmen ein Finanzstrafverfahren in Höhe von rund 300.000 Euro eingeleitet werden.
Eine Analyse der Software durch die IT der Steuerfahndung ergab dabei, dass die Kassa so programmiert worden war, dass Verkürzungsroutinen zur nachträglichen Löschung der erwirtschafteten Umsätze aus dem Kassensystem – und somit das Nichtaufscheinen im buchhalterischen Rechenwerk – möglich waren.
Das Kassensoftwareprogrammierunternehmen wird derzeit geprüft. Im Zuge dessen werden Daten im Umfang von 10TB durch die IT-Steuerfahndung ausgewertet. Sollte sich der Verdacht bestätigen, folgen finanzrechtliche Maßnahmen bei weiteren gewerblichen Kunden.
Schmutzige Methoden bei Reinigungsfirma
Die Corona-Pandemie spiegelt sich leider auch in der Arbeit der Steuerfahndung wider, wie der folgende Fall bezeugt, der aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Finanzpolizei ins Rollen kam. Ein oberösterreichisches Unternehmen in der Reinigungsbranche schickte viele seiner Arbeitskräfte in Kurzarbeit, während laut Transparenzdatenbank im Jahr 2020 rund 3 Mio. Euro an COVID 19-Förderungen an das Unternehmen ergingen.
Tatsächlich wurde allerdings im Jahr 2020 annähernd der gleiche Umsatz und Gewinn wie 2019 erzielt – dem umsatzstärksten Jahr seit Bestehen des Unternehmens. Um den gleichen Umsatz erzielen zu können, wurden Aufträge an Subunternehmen weitergegeben, welche wiederum mangels Personal ihrerseits Aufträge an weitere Sub-Subunternehmen vergaben.
Während diese Unternehmen zwar über Personal verfügten, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur geringfügig oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Um die Arbeitskräfte „schwarz“ entlohnen zu können, wurden von den Scheinunternehmen Eingangsrechnungen für diverse Leistungen eingebucht. Der ausgewiesene Betrag wurde überwiesen, das Geld bar behoben und umgehend nach Abzug einer Provision an den Einzahler retourniert. Somit hatte der wiederum Bargeld zur Verfügung, um die Arbeitskräfte „schwarz“ zu entlohnen.
Die nicht oder nur geringfügig angemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten in weiterer Folge, aufgrund ihrer vermeintlich prekären Einkommenslage, zu Unrecht Sozialleistungen beziehen.
Durch dieses Konstrukt kam es nicht nur zu Verkürzungen der Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer, sondern ebenso der Lohnabgaben und Sozialversicherungs-Beiträge. Zudem liegt der Verdacht des Sozialleistungsbetrugs vor. Die Ermittler gehen außerdem davon aus, dass die COVID 19-Förderungen zumindest teilweise zu Unrecht bezogen wurden. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, ergeht eine Betrugsanzeige an die WKStA und hätte zudem eine Rückforderung der Hilfszahlungen durch die COFAG zur Folge.
Onlineshop-Betreiber hinterzog Umsatzsteuer: 11 Hausdurchsuchungen
Das Streben vieler Menschen nach besserer Fitness und Gesundheit machte sich ein betrügerischer Unternehmer zu Nutze, indem er aus einem Lager in Wien Nahrungsergänzungsmittel bzw. arzneiähnliche Produkte verkaufte – allerdings ohne Umsatzsteuer zu erklären bzw. zu entrichten. Der 63-jährige Österreicher, der 20 Jahre lang einen Online-Shop betrieb, zog schließlich wegen Provisionszahlungen an vermittelnde Ärzte in Deutschland, welche in bar bezahlt wurden, die Aufmerksamkeit der Ermittlerinnen und Ermittler auf sich.
Die Verkäufe der Ergänzungsmittel erfolgten vor allem nach Deutschland sowie innerhalb Österreichs – sowohl an Privatpersonen, als auch an andere Unternehmen. Auf keiner der Rechnungen war allerdings die notwendige Umsatzsteuer ausgewiesen.
Als Verkäufer der Waren trat offiziell ein Unternehmen mit Anschrift in den Niederlanden auf, während auf der Ware selbst eine Firma in den USA als Hersteller genannt wurde. Bei den Ermittlungen der Steuerfahndung wurde schließlich festgestellt, dass – entgegen der offiziellen Angaben – der tatsächliche Versand der Ware aus dem österreichischen Zentrallager erfolgte.
Entscheidend für die umsatzsteuerliche Beurteilung ist nun die Tatsache, dass sich die Ware zum Zeitpunkt der Kundenbestellungen bereits im Wiener Lager befand. Österreichische Inlandslieferungen sind in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. B2C-Lieferungen an Kunden in Deutschland unterliegen der Versandhandelsregelung und sind demzufolge in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.
In diesem Fall wurden 11 Hausdurchsuchungen und 19 Kontoöffnungen in Österreich sowie zeitgleich zusätzliche Hausdurchsuchungen in Deutschland vollzogen. Die voraussichtliche Nachforderung der Umsatzsteuer beläuft sich auf rund 400.000 Euro und ist zur Gänze einbringlich. Das volle Ausmaß der ertragsteuerlichen Auswirkungen wird noch ermittelt, zudem ist auch noch die Höhe der Strafe ungewiss, da aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Geständnis des Täters zu rechnen ist.
Getränkehändler zu hoher Geldstrafe verurteilt
Im Jahr 2018 begann die Ermittlung der Steuerfahndung gegen einen Getränkehändler aus einer Salzburger Wintersportregion. Bei Durchsuchungen in Gastronomiebetrieben wurden Lieferscheine dieses Getränkehändlers vorgefunden, auf denen teilweise ein anderer Nummernkreis angegeben war. Die Lieferscheine dieses zweiten Nummernkreises fehlten auf den offiziellen Rechnungen des Großhändlers und somit bestand der Verdacht, dass nicht nur ein Teil schwarz eingekauft bzw. verkauft wurde, sondern auch, dass ein größer angelegtes Betrugskonstrukt vorlag.
Nach zahlreichen Telefonüberwachungen, Observationen und Hausdurchsuchungen beim Getränkehändler und teilweise bei seinen Kunden konnte ein komplexes Betrugsmodell aufgedeckt werden. Die Ermittlungen der Steuerfahndung und die abgabenrechtlichen Prüfungen bei 15 Gastronomiebetrieben führten zu einem Mehrergebnis in Höhe von über 6,9 Mio. Euro und zu strafbestimmenden Wertbeträgen von 6,4 Mio. Euro.
Aufgrund der umfangreichen Ermittlungen und der detaillierten Beweisführungen waren bis zum Abschluss der jeweiligen Fälle alle Beschuldigten (sämtliche Gastrobetreiber und der Getränkehändler) geständig und die Nachforderungen konnten zu 100% eingebracht werden. Vom Landesgericht Salzburg und den Spruchsenaten wurden bisher insgesamt Geldstrafen in Höhe von 8,6 Mio. Euro verhängt. Mit der Verurteilung der Verantwortlichen des Salzburger Getränkehändlers und des Verbandes durch das Landesgericht Salzburg am 22. März dieses Jahres konnte das komplexe Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung endgültig abgeschlossen werden. Die Täter wurden dabei zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro verurteilt.