Brunner: Stromkostenbremse für größere Haushalte ab sofort wirksam Begünstigte werden informiert, dass sie den Stromkostenergänzungszuschuss erhalten: 4-Personen-Haushalt erhält mehr als 800 Euro Entlastung pro Jahr auf Stromrechnung

Zusätzlich zu der bereits seit 1. Dezember 2022 wirksamen Stromkostenbremse, die rund 500 Euro pro Haushalt bringt, und zum Netzkostenzuschuss (bis zu 200 Euro pro Haushalt), ist ab sofort auch der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte wirksam. Dieser beträgt pro Person und Jahr bis zu 105 Euro und wird direkt auf der Stromrechnung abgezogen. Davon profitieren alle Haushalte, an denen mehr als 3 Personen Hauptwohnsitz-gemeldet sind. Die Bundesregierung entlastet damit mit mehreren Maßnahmen eine 4-köpfige Familie allein bei den Stromkosten um mehr als 800 Euro pro Jahr. Ein 6-Personen-Haushalt sogar mit mehr als 1.000 Euro.

„Wir haben zahlreiche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die Menschen zu unterstützen. Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss profitieren nun treffsicher und unbürokratisch alle größeren Haushalte, die durch die gestiegenen Stromkosten überproportional belastet sind“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Der Stromkostenergänzungsschuss wird grundsätzlich automatisiert gewährt, wenn für eine Adresse mit mehr als 3 Personen im Zentralen Melderegister gemeldeten Personen Strom über einen Haushaltszählpunkt bezogen wird. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit. Der Stromkostenergänzungszuschuss ist ein fixer Betrag in Höhe von 105 Euro pro Person und Jahr, der zeitversetzt in 3 Tranchen berücksichtigt wird.

Bei 85 % der Haushalte automatische Entlastung

In den meisten Fällen wird der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch von der nächsten Jahresrechnung abgezogen. In Österreich gibt es rund 700.000 Adressen, bei denen mehr als 3 Personen Hauptwohnsitz-gemeldet sind. Bis zu 600.000 davon können automatisch erfasst werden und bekommen somit den Ergänzungszuschuss ohne Antrag. Für jene Adressen, die nicht automatisch erfasst werden können, weil es z.B. mehrere Zählpunkte an der Adresse gibt oder weil z.B. der Stromvertragspartner den Hauptwohnsitz nicht an der Adresse hat, wurde ein Antragsmodell geschaffen. Damit können Haushalte so zielgerichtet wie möglich gefördert werden. Die Personen, die das Recht auf den Stromkostenergänzungszuschuss haben und nicht automatisch erfasst werden können, werden ab nächster Woche vom Finanzministerium aktiv per E-Mail oder per Post darüber informiert, dass sie online einen Antrag stellen können.

Details zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt digital unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag. Um einen Antrag zu stellen, benötigt man eine Identifikations- und Prüfnummer, die im Schreiben der Bundesregierung enthalten sind. Alle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stromkostenbremse und zum Stromkostenergänzungszuschuss stehen unter www.stromkostenbremse.gv.at zur Verfügung.

Allgemeine Infos zur Stromkostenbremse: Stromkostenbremse und Netzkostenzuschuss entlasten Österreicherinnen und Österreicher bereits um rund 130 Mio. Euro

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die bereits seit Dezember 2022 Haushalte in Österreich entlastet. Sie wirkt den höheren Kosten von Strom entgegen und setzt gleichzeitig einen Anreiz zum Stromsparen. Sie hilft schnell, unbürokratisch und ohne Antrag. Die Stromkostenbremse wird für ein Grundkontingent gewährt, das dem Stromverbrauch eines durchschnittlichen drei-Personen-Haushaltes entspricht. Wenn mehr als drei Personen zu den (höheren) Stromkosten beitragen, wird nun auch zusätzlich einen Stromkostenergänzungszuschuss gewährt.

Aktuelle Zahlen der Abwicklung im Finanzministerium zeigen, dass allein seit in Kraft treten der Strompreisbremse sowie des Netzkostenzuschusses ein Mindestbetrag von 130 Mio. Euro direkt auf der Stromrechnung der Kundinnen und Kunden abgezogen wurde.

Die Abwicklung der Stromkostenbremse erfolgt über die Stromlieferanten und Netzbetreiber, die in weiterer Folge eine Rechnung an das BMF legen, um den Entlastungsbetrag vom Bund refundiert zu bekommen. Pro Haushalt bringt die Stromkostenbremse im Schnitt rund 500 Euro, der Netzkostenzuschuss zusätzlich bis zu 200 Euro pro Haushalt. Ab sofort wird auch der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte wirksam, der eine Entlastungssumme von 105 Euro pro Person und Jahr ab der vierten Hauptwohnsitz-gemeldeten Person bringt.

Finanzminister Magnus Brunner: „Diese rund 130 Mio. Euro zeigen, dass wir mit den gewählten Instrumenten die Belastungen für die Menschen erfolgreich und treffsicher abfedern. Ein 4-Personen-Haushalt profitiert allein mit dieser Maßnahme mit mehr als 800 Euro pro Jahr. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Familien und Haushalte zu unterstützen.“