Rekordwerte bei Antragsloser Arbeitnehmerveranlagung 2023 Guthaben von 810 Millionen Euro automatisch ausbezahlt; durchschnittlich 467 Euro für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Auch heuer konnten wieder mehr als 1,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger durch das Service der Antragslosen Arbeitnehmerveranlagung (AANV) ohne weiteren Aufwand zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch zurückerhalten. Es wurden Guthaben in Höhe von über 810 Millionen Euro vollautomatisiert ausbezahlt. Im Durchschnitt sind das 467 Euro pro Steuerzahlerin und Steuerzahler. Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich 70 Euro mehr rückerstattet.

„Die hohe Serviceorientierung des Finanzressorts zeigt sich besonders bei den antragslosen Arbeitnehmerveranlagungen. Davon profitieren mehr als 1,7 Mio. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ohne weiteres Zutun eine Steuergutschrift erhalten“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Seit 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Der Vorteil für steuerpflichtige Personen liegt darin, dass diese keine Steuererklärung abgeben müssen, um eine Steuergutschrift zu erhalten. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder ein Sozialversicherungserstattungsbetrag wird automatisch durch die Finanzverwaltung berechnet, außer es wurde auf die automatische Durchführung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung verzichtet. Es ergeht somit – ohne Antrag – ein Steuerbescheid, im Anschluss wird der berechnete Gutschriftsbetrag auf das Bankkonto der betroffenen Person überwiesen.

Die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist eine Erfolgsgeschichte. Jahr für Jahr steigen die ausbezahlten Beträge: Waren es 2021 noch rund 500 Millionen Euro, lag der Wert 2022 bei 737 Millionen Euro und im Jahr 2023 sind es bereits 810.673.917 Euro.