Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - VRV 2015

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden.

VRV 2015 

Aufgrund der Novelle der VRV 2015, BGBl. II Nr. 93/2023, kundgemacht am 13. April 2023, werden nachstehend die derzeit aktuellen und die ab 1.1.2024 bzw. 1.1.2025 (im Falle eines Doppelbudgets 2023/2024) anzuwendenden Rechtsgrundlagen der VRV 2015 zum Download bereitgestellt: