Brunner: „Senkung der Körperschaftsteuer stärkt Unternehmen und Standort Österreich“ 2024 bringt weitere KÖSt-Senkung auf 23 %

Das neue Jahr bringt eine Reihe an Veränderungen, von denen Österreichs Bevölkerung und Unternehmen erheblich profitieren. Neben der Abschaffung der kalten Progression und der Einführung einer neuen Gesellschaftsform, der Flexiblen Kapitalgesellschaft, ist insbesondere die Senkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 23 % für die heimischen Betriebe relevant.

Bereits 2023 wurde die Körperschaftsteuer von 25 % auf 24 % reduziert. 2024 folgt nun die weitere Senkung auf 23 %, womit Österreich dem EU-Durchschnitt von rund 21 % ein Stück näherkommt.
Österreich wird durch diese Reform im internationalen Standort-Wettbewerb deutlich gestärkt, indem insbesondere der Abwanderung von Betriebsstätten in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt wird. Zudem schafft die Entlastung von bis zu 700 Mio. Euro pro Jahr Spielraum für Investitionen und Innovation auf dem heimischen Wirtschaftsmarkt.

„Wir setzen mit der Senkung der Körperschaftsteuer ein klares Zeichen der Unterstützung für unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir stärken mit diesem Schritt die Wertschöpfung in Österreich und sichern Arbeitsplätze. Von dieser Maßnahme allein werden bis zu 150.000 österreichische Unternehmen – in erster Linie kleine und mittlere Betriebe – profitieren. Mehr als zwei Drittel dieser Unternehmen haben einen Gewinn von unter 40.000 Euro. Fast 90 % haben einen Gewinn von unter 200.000 Euro, somit profitieren KMU im besonderen Ausmaß“, so Finanzminister Brunner.