Dubioser Goldhändler von Polizei und Finanzpolizei überführt

Die Kontrolle eines Goldhändlers durch die Finanzpolizei, die Polizei und das Eichamt in Oberösterreich brachten dessen dubiose Geschäftspraktiken zum Vorschein. Der 31-jährige deutsche Staatsbürger dürfte seine Kunden in mehreren Fällen betrogen haben und wird sich nun strafrechtlich verantworten müssen. Auch weitere ans Tageslicht gebrachte Details dieses Falles kann man getrost als skurril bezeichnen.

„Jegliche Form des Betruges schadet den redlichen Unternehmen und in weiterer Folge auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Dank der erfolgreichen behördenübergreifenden Zusammenarbeit konnten in diesem Fall illegale Aktivitäten gestoppt werden. Natürlich werden wir auch in Zukunft hart durchgreifen, wenn Gesetze bewusst ignoriert werden“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Auslöser der Kontrolle im Umland von Linz war ein Hinweis, der Ende November bei der Polizei eingegangen ist. Im Zuge der Amtshandlung wurde durch das Eichamt festgestellt, dass eine nicht geeichte Waage verwendet wird. Die weitere Verwendung wurde untersagt und die Goldwaage durch die Polizei sichergestellt.

Bei der Kontrolle wurden auch Rechnungen für diverse Ringe und Armbänder sowie eine Rolex entdeckt. Die Bewertung dieser Schmuckwaren durch einen Goldschmied ergab, dass der Händler die Gegenstände falsch bewertet und viel zu günstig angekauft hat. So zahlte er beispielsweise für die Rolex nur 1.500 Euro, obwohl diese laut Gutachten einen Schätzwert von rund 4.000 Euro hat.

Dass es der Goldankäufer mit den Gesetzen nicht so genau nimmt, untermauert eine weitere Entdeckung der Finanzpolizei: So wurden in den Unterlagen Auftragsbestätigungen über Dach- und Fassadenreinigungen gefunden, obwohl der Unternehmer über keine Gewerbeberechtigung in Österreich verfügt und kein Eintrag im Dienstleistungsregister vorhanden ist. Der Deutsche konnte lediglich eine Meldung für das Reisegewerbe seiner Frau vorweisen. Die weitere Überprüfung der Finanzbediensteten brachte die Erkenntnis, dass bei dieser Frau ein vollstreckbarer Abgabenrückstand in Höhe von über 2.600 Euro, der sofort gepfändet wurde.

Sämtlicher Goldschmuck sowie das gesamte Bargeld des dubiosen Unternehmers wurde durch die Polizei sichergestellt und der Ankäufer wegen Verdachtes des Betrugs (§ 146 StGB) als Beschuldigter einvernommen. Seitens des Eichamtes erfolgt eine Anzeige wegen der nicht geeichten Goldwaage, die Finanzpolizei erstattete zudem Anzeige aufgrund unbefugter Gewerbeausübung.