Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017, des Einkommensteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung

Am 18.01.2021 wurde die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Einkommensteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, im Budgetausschuss debattiert und am 20. Jänner 2021 vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Jänner 2021 in Verhandlung genommen. Am 28.01.2021 hat der Bundesrat beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017, des Einkommensteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung wurde am 29.01.2021 im BGBl. I Nr. 29/2021 kundgemacht. Mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung sollen Klarstellungen vorgenommen und ein Redaktionsversehen beseitigt werden:

  • Es soll klargestellt werden, dass die Steuerpflicht von Umsatzersätzen ab der Veranlagung 2020 gilt.
  • Die Bestimmung zum Inkrafttreten des Ratenzahlungsmodells (ab 01.01.2021) wird angepasst (BAO).

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 29/2021

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung