Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung für Unternehmer und Gemeinden

Der Einstieg in FinanzOnline erfordert eine einmalige Registrierung. Diese Anmeldung erfolgt entweder persönlich oder schriftlich, Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich zusätzlich online anmelden. Wurde das Passwort vergessen oder nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt, kann durch Rücksetzen ein neuer Start-Supervisor angefordert werden.

Anmeldung

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer können sich online, schriftlich oder persönlich bei einem beliebigen Finanzamt zu FinanzOnline anmelden. Die Anmeldung von Personengesellschaften und juristischen Personen kann nur persönlich bei einem beliebigen Finanzamt durchgeführt werden.

Bei der Anmeldung am Finanzamt muss die jeweilige Einzelunternehmerin/der jeweilige Einzelunternehmer oder die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) im Zuge der persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular 'FON 1'
  • Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass)

Sowohl die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer als auch die gesellschaftsrechtliche Vertretung kann sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn eine beglaubigte Spezialvollmacht vorliegt.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie folgende drei Zugangskennungen:

  • Teilnehmer-Identifikation (TID)
  • Benutzer-Identifikation (BENID)
  • Passwort

Die Zugangskennungen werden entweder persönlich am Finanzamt übergeben oder mit Rückscheinbrief (RSa) zugestellt.

Rücksetzen auf Start-Supervisor

Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen wird die Benutzerin/der Benutzer gesperrt.

Eine Supervisorin/ein Supervisor kann die Sperre in der Funktion 'Benutzer Einzel' aufheben und bei Bedarf eine neue 'Start-Passwort' vergeben. Wird ein Supervisor gesperrt und wurde kein weiterer Supervisor angelegt, der die Sperre aufheben könnte, kann ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Online-Rücksetzen

Auf der Einstiegsseite von FinanzOnline kann unter 'Passwort vergessen/gesperrt' online ein Rücksetzen auf 'Start-Supervisor' durchgeführt werden.

Bei der Zustellung des Start-Passworts kann aus folgenden Optionen gewählt werden:

  • E-Mail (nur wenn eine E-Mail-Adresse in FinanzOnline gespeichert ist)
  • SMS (nur wenn eine Mobiltelefonnummer in FinanzOnline gespeichert ist)
  • Brief

Tipp: Kontrollieren bzw. ergänzen Sie nach dem nächsten Login in FinanzOnline Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Mobiltelefonnummer. Sie können so schneller Ihr Passwort zurücksetzen.

Schriftliches Rücksetzen

Mit dem Formular 'FON 1' kann schriftlich (Übermittlung des Formulars per Post oder Fax) ein Rücksetzen auf Start-Supervisor bei einem Finanzamt beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden mit Brief zugestellt.

Rücksetzen bei einem Finanzamt

Mit dem Formular 'FON 1' kann persönlich bei einem Finanzamt ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragt werden. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache am Finanzamt von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Personengesellschaften und juristische Personen

Personengesellschaften und juristischen Personen stehen folgende Möglichkeiten zum Rücksetzen auf Start-Supervisor zur Verfügung:

Rücksetzen bei einem Finanzamt

Mit dem Formular 'FON 1' kann die gesellschaftsrechtliche Vertreterin/der gesellschaftliche Vertreter (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) persönlich bei einem Finanzamt ein Rücksetzen auf Start-Supervisor beantragen. Die gesellschaftsrechtliche Vertretung kann sich durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn eine beglaubigte Spezialvollmacht vorliegt. Die neuen Zugangskennungen werden bei der persönlichen Vorsprache am Finanzamt von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter übergeben.

Schriftliches Rücksetzen

Vorgangsweise für ein schriftliches Rücksetzen der Zugangskennungen:

  • Das Formular 'FON 1' wird von der selben Person unterschrieben, die seinerzeit das Anmeldeformular unterschrieben hat.
  • Das Formular 'FON 1' wird an jenes Finanzamt geschickt, bei dem seinerzeit die Anmeldung erfolgt ist. Wurde die Anmeldung durch einen Wirtschaftstreuhänder vorgenommen, so ist es Sache der Unternehmerin/des Unternehmers, sich beim Wirtschaftstreuhänder zu erkundigen, bei welchem Finanzamt die Anmeldung vorgenommen wurde.
  • Das Finanzamt überprüft die Übereinstimmung der Unterschriften an Hand des abgelegten Originalantrages.

Die neuen Zugangskennungen werden mit RSa-Brief zugestellt.

Bei Unternehmern wird nach dem Einstieg in FinanzOnline mit den neuen Zugangskennungen automatisch die Seite 'Anlegen erster Supervisor' aufgerufen. Ein erster ("echter") Supervisor muss angelegt werden. Anschließend verliert die 'Benutzer-Identifikation' und 'Passwort' des 'Start-Supervisors' ihre Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden.

Abmeldung

Sie können sich unter Verwendung des entsprechenden Formulars 'FON 3' persönlich bei jedem Finanzamt abmelden.