Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten
Das BMF wurde informiert, dass die französische Zertifizierungsstelle aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen.
Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist grundsätzlich ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich.
Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig.
In Abstimmung mit dem BMF darf - um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen - die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus auf Grund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) weiterverwendet werden. Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit nur ACOS-ID 2.1 betroffen ist – spätestens bis Mai 2027 soll aber auch ATOS CardOS 5.3 betroffen sein.
Weitere Informationen für die Bestellung einer neuen Signaturkarte:
- a.sign RK CHIP inkl. Zertifikat - nächste Kartengeneration – Vorbestellung
- a.sign RK CHIP - Selbstaktivierung - nächste Kartengeneration – Vorbestellung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten der WKO: