Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten
Das BMF wurde informiert, dass die französische Zertifizierungsstelle aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen.
Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich.
Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig.
Die bisherige Signaturkarte kann so lange weiter verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Vorbestellung der neuen Karten erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen für die Bestellung einer neuen Signaturkarte:
- a.sign RK CHIP inkl. Zertifikat - nächste Kartengeneration – Vorbestellung
- a.sign RK CHIP - Selbstaktivierung - nächste Kartengeneration – Vorbestellung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten der WKO: