Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden

Am 2. Februar 2022 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden, in Begutachtung versendet.

Die Begutachtung endete am 16. Februar 2022.

Die Regierungsvorlage wurde am 23. Februar 2022 in den Nationalrat eingebracht und von diesem am 23. März 2022 in dritter Lesung angenommen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen und am 05. April 2022 beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Mit dem Bundesgesetz wird die Berücksichtigung klimatischer Verhältnisse sowie der Betriebsgröße im Rahmen der Hauptfeststellung von Einheitswerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens geregelt. Weiters wird damit die elektronisch Kundmachung der Ergebnisse der Bodenschätzung sowie die Evaluierung der Grundlagen für die Bodenschätzung eingeführt.

Weiterführende Informationen:

BGBl. I Nr. 45/2022

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung