Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I
Am 8. November 2021 wurde das Bundesgesetzes mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I), in Begutachtung versendet.
Die Begutachtung endete am 6. Dezember 2021.
Die Regierungsvorlage des ÖkoStRefG 2022 Teil I wurde am 15. Dezember 2021 in den Nationalrat eingebracht und vom diesem am 20. Jänner 2022 in dritter Lesung angenommen.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Februar 2022 in Verhandlung genommen und am 03. Februar 2022 beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Mit dem ÖkoStRefG 2022 Teil I soll ein Gesamtpaket an Ausgleichs-, Entlastungs- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Regierungsvorlage
Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung
Begutachtungsentwurf
Gesetzestext
Vorblatt und WFA
Erläuterungen
Textgegenüberstellung
Studien
Institut für Wirtschaftsforschung - EcoAustria
- Volkswirtschaftliche und fiskalische Effekte der ökosozialen Steuerreform (2021) (PDF, 3 MB)
- Volkswirtschaftliche und fiskalische Effekte der ökosozialen Steuerreform Update (2021) (PDF, 777 KB)
- Klimaziele effizient erreichen (2019) (PDF, 1 MB)