Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I
 

Am 6. Mai 2024 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I – BBKG 2024 Teil I) in Begutachtung versendet.

Die Begutachtung endete am 21. Mai 2024.

Hauptgesichtspunkte

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und wettbewerbsverzerrenden Handlungen
  • Sicherstellung einer effektiven Betrugsbekämpfung

Maßnahmen

Das BBKG 2024 Teil I beinhaltet folgende wesentliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer effektiven Betrugsbekämpfung:

  • Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen wurde eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert.
  • Es wurden Erleichterungen im Zuge der Anwendung des Verkürzungszuschlags, wie die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs, umgesetzt. Dies gewährleistet eine häufigere Inanspruchnahme der finanzstrafrechtlichen Maßnahme und entlastet insbesondere Finanzstrafbehörden.
  • Mit den Änderungen des Bundesgesetzes über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung (ABBG) wurden zum Zweck der Effizienzsteigerung Ergänzungen des Aufgabenkatalogs der Finanzpolizei vorgenommen. Beispielsweise können so bei Vergehen gegen die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vereinfachte Strafverfügungen ausgestellt werden.
  • Weiters im BBKG 2024 Teil I enthalten sind Bestimmungen zur Verfahrensökonomisierung wie beispielsweise der Entfall einer Berichtspflicht der Finanzstrafbehörden in bestimmten Fällen.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 12. Juni 2024

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 27. Juni 2024 einstimmig beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 3. Juli 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 5. Juli 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 9. Juli 2024 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Einstimmiger Beschluss am 10. Juli 2024, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 107/2024
Parlament

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA
Textgegenüberstellung