Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Am 28. Februar 2024 wurde der Antrag 3949/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

Hauptgesichtspunkte

Die vorgeschlagenen Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988 sehen zunächst eine erweiterte Möglichkeit der beschleunigten Abschreibung von Herstellungsaufwand vor. Dabei sollen insbesondere ökologisch ausgerichtete „Nachverdichtungen„ begünstigt behandelt werden. Angeknüpft werden soll dabei an Fördervoraussetzungen des Umweltförderungsgesetzes (UFG). Die Neuregelung soll erstmals auf Aufwendungen anzuwenden sein, die im Kalenderjahr 2024 anfallen. Weiters soll für Neubauten, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt werden und definierten ökologischen Standards entsprechen, eine verbesserte beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit vorgesehen werden. Schließlich soll zeitlich befristet ein „Öko-Zuschlag"' für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden gewährt werden.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 28. Februar 2024

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 14. März 2024 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 20. März 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 21. März 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 3. April 2024 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Beschluss am 5. April 2024 gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 36/2024
Parlament