Änderung des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022

Am 17. April 2024 wurde der Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 geändert wird, als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

Hauptgesichtspunkte

Mit der Novelle des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 (NEHG 2022) werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, das NEHG 2022 in das europäische Emissionshandelssystem für Gebäude, Verkehr und weitere Sektoren (EU ETS II) überzuführen. Damit wird eine bürokratische Mehrfachbelastung für die von der nationalen und europäischen CO2-Bepreisung betroffenen Betriebe verhindert.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 17. April 2024

Ausschussberatung Nationalrat: Im Finanzausschuss am 8. Mai 2024 mit Stimmenmehrheit beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 15. Mai 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 16. Mai 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 27. Mai 2024 mehrheitlich beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Mehrheitlicher Beschluss am 29. Mai 2024, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 60/2024
Parlament