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E-Rechnung-UStV
Am 28. Oktober wurde eine Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Änderung der Verordnung, mit der die Anforderungen an eine elektronische Rechnung bestimmt werden (E-Rechnung-UStV) in Begutachtung versendet.
- Die Begutachtungsfrist endete am Montag, 14.November 2016, um 12:00 Uhr.