Glücksspielaufsicht

Mit 1.1.2021 ist die Glücksspielaufsicht über konzessioniertes Glücksspiel vom Bundesministerium für Finanzen auf das Finanzamt Österreich (Dienststelle für Sonderzuständigkeiten) übergegangen.

Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für Kernaufgaben im Bereich Glücksspiel, etwa für Legistik, strategische Entscheidungen, internationale Zusammenarbeit oder Beteiligungen an den Bundeskonzessionären. Die abgabenrechtliche Aufsicht und ab 1.1.2021 auch die ordnungspolitische Aufsicht, die Erteilung von Konzessionen für Spielbanken und für Ausspielungen gemäß §§ 6 bis 12b GSpG (Lotto, Toto etc.) sowie von Bewilligungen für Lotterien ohne Erwerbszweck gemäß § 32 GSpG von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Institutionen erfolgen durch das Finanzamt Österreich (Dienststelle für Sonderzuständigkeiten).

Eine detaillierte Darstellung der bisherigen Glücksspielaufsicht findet sich in den Glücksspiel Berichten 2010-2013, 2014-2016 und 2017-2019.