Tipps für Unionseinführer

Hier finden Sie Hinweise und Tipps für die Umsetzung der Konfliktmineraleverordnung.

  • Bauen Sie ein Managementsystem auf und bestimmen Sie eine Kontaktperson, mit der sich die zuständige Behörde in Kontakt setzen kann.
  • Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns vorab mit, dass Sie ein Unionseinführer sind. Damit sind wir in der Lage, Sie so schnell wie möglich zu erreichen und mit neuen Informationen zu versorgen.
  • Bauen Sie ihr internes Beschwerdesystem frühzeitig auf.
  • Vergessen Sie nicht Ihre Lieferkettenpolitik öffentlich zu machen.
  • Bewahren Sie alle allfälligen Unterlagen 5 Jahre auf, auch wenn sie unter dem Schwellenwert liegen. Da sich die Schwellenwerte jedes Jahr ändern, kann es sein, dass Sie plötzlich doch unter die Verordnung fallen.
  • Wenn Sie bereits einem (freiwilligen) Lieferketten-Zertifizierungssystem angehören, drängen Sie darauf, dass jenes bei der Europäischen Kommission anerkannt wird! So können doppelte Kontrollen vermieden werden.
  • Sollten Sie Fragen, Anliegen oder Beschwerden haben, schreiben Sie uns ein E-Mail.
  • Beschreiben Sie die Komplexität ihrer Lieferkette. Für einen risikobasierten Ansatz der Sorgfaltspflicht, lassen Sie unter anderem folgende Punkte in eine Lieferkettenstrategie miteinfließen:
    1. Informationen des Korruptionsindex,
    2. Beachten Sie weltweite Sanktionen gegen die Region,
    3. Wenn vorhanden: Nachweis, dass Abbau über eine Genehmigung verfügt,
    4. Wenn vorhanden: Nachweis einer artisanalen Bergbaugenossenschaft,
    5. Externe Risikoeinschätzung (durch NGO’s, Medienberichterstattung etc.),
    6. Zusicherung, dass geltende Rechtsvorschriften im Ursprungsland eingehalten wurden.