Gesetzliche Regelungen im Zuge der Richtlinie der Europäischen Kommission zur Sanierung und Abwicklung von Banken

Die österreichische Bundesregierung hat im Jahr 2014 ein Gesetzespaket zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) beschlossen. 

Mit dem Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das am 1. August 2014 in Kraft trat, wurde die Grundlage für die Deregulierung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und die Schaffung der Abbaugesellschaft HETA Asset Resolution AG festgelegt. Damit in Verbindung stehen das ABBAG-Gesetz und das HBI-Bundesholdinggesetz

Mit 1. Jänner 2015 trat das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) in Kraft, womit die Richtlinie  2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Zur Wahrung der Finanzmarktstabilität können demnach nicht mehr lebensfähige Banken alternativ zu einer Insolvenz nach diesem neuen Regime saniert oder abgewickelt werden, wozu der Österreichischen Finanzmarktaufsicht als nationale Abwicklungsbehörde weitreichende Instrumente zur Verfügung stehen. Auf Grundlage des BaSAG hat die Österreichische Finanzmarktaufsicht am 1. März 2015 beschlossen, die HETA Asset Resolution AG (vormals Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG) nach dem neuen Regime des BaSAG abzuwickeln.

Das BaSAG orientiert sich primär an drei Grundsätzen: (i) dem wertschonenden Abbau bzw. der Sanierung von Kreditinstituten, (ii) dem Schutz des Steuerzahlers im Zuge einer Bankenabwicklung sowie (iii) der Gleichbehandlung sämtlicher betroffener Gläubiger im Zuge einer Ergreifung von Bail-In Maßnahmen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020