Entwicklung und Handelsphasen
Im Gegensatz zum bestehenden EU-Emissionshandelssystem handelt es sich beim NEHG 2022 zu Beginn nicht um einen reinen Emissionszertifikatehandel, sondern um ein System welches stufenweise zu einem Handelssystem entwickelt werden soll. Dies zeigt sich vor allem in den vorgesehenen Phasen:
- Fixpreisphase (1. Oktober 2022 – 31. Dezember 2025)
In dieser Phase wird den Emissionszertifikaten ein bestimmter Preis zugeordnet:
Kalenderjahr | Betrag |
---|---|
2022 | 30 Euro |
2023 | 32,50 Euro (ursprünglich 35 Euro) |
2024 | 45 Euro |
2025 | 55 Euro |
Das NEHG 2022 folgt in dieser Zeit eng der Systematik der Energieabgaben. Um einen erleichterten Einstieg in das System zu gewährleisten, wird die Fixpreisphase in zwei weitere Phasen unterteilt:
- Einführungsphase (voraussichtlich vom 1. Oktober 2022 – 31. Dezember 2023): Hier kommt ein vereinfachtes Verfahren für Handelsteilnehmer hinsichtlich Berichterstattung der Treibhausgasemissionen zur Anwendung.
- Übergangsphase (voraussichtlich vom 1. Jänner 2024 – 31. Dezember 2025): In dieser Phase kommt das Regelverfahren für Handelsteilnehmer zur Anwendung, dass den Übergang zu einem reinen Emissionshandel ermöglichen soll.
- Marktphase (ab 1. Jänner 2026)
In der Marktphase sollen die nationalen Emissionszertifikate auf einem freien Markt gehandelt werden. Da diese Phase von den Entwicklungen auf EU-Ebene abhängig ist, sollen nähere Regelungen erst zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden. Insbesondere Entwicklungen im Rahmen des Fit for 55 Pakets werden auf EU-Ebene voraussichtlich ab 2027 zur Schaffung eines zusätzlichen europäischen Treibhausgasemissionshandelssystem für die bisherigen Non-ETS Sektoren Gebäude und Straßenverkehr führen, was Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Marktphase des NEHG 2022 haben wird.
Preisstabilitätsmechanismus
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022) sieht zu Beginn – in der Fixpreisphase (1. Oktober 2022 – voraussichtlich 31. Dezember 2025) – für den Erwerb von nationalen Emissionszertifikaten einen festgelegten Ausgabewert für jedes Kalenderjahr vor. Gestartet wird für das zweite Halbjahr 2022 mit einem Einstiegspreis von 30 Euro. Dieser Wert wird jedes Jahr um einen Erhöhungsbetrag erhöht und steigt im ersten Jahr um 5 Euro auf 35 Euro an und danach um 10 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 und auf 55 Euro im Jahr 2025 (siehe die Tabelle). Erst in der anschließenden Marktphase kommt es den zu einem „freien Handel“ der nationalen Emissionszertifikate.
Der Erhöhungsbetrag (Differenz zwischen dem Ausgabewert des Vorjahres und dem aktuellen Ausgabewert) soll abhängig von der Preisentwicklung der Energiepreise für private Haushalte von bestimmten Energieträgern angepasst werden (Preisstabilitätsmechanismus).
Überschreitet die durchschnittliche Veränderung einen annualisierten Wert von 12,5 Prozent, so wird der Erhöhungsbetrag des Ausgabewertes für das nachfolgende Kalenderjahr auf 50 Prozent des ursprünglichen Wertes reduziert. Unterschreitet die durchschnittliche Veränderung einen annualisierten Wert von -12,5 Prozent, so wird der Erhöhungsbetrag des Ausgabewertes für das nachfolgende Kalenderjahr um 50 Prozent des ursprünglichen Wertes angehoben. Die Ausgabewerte der darauffolgenden Kalenderjahre bleiben trotz Anpassung des Erhöhungsbetrages unverändert.
Zur Beurteilung des Preisstabilitätsmechanismus wird ein spezieller annualisierter fossiler Energiepreisindex für Privathaushalte herangezogen werden. Die Beurteilung, soll anhand des bereits bestehenden Energiepreisindex der Österreichischen Energieagentur – Austrian Energy Agency aufgesetzt werden, die die entsprechenden Daten zur Verfügung stellt.
Die Anwendbarkeit des Preisstabilitätsmechanismus ist durch den Bundesminister für Finanzen bis zum 15. Dezember eines Jahres im Bundesgesetzesblatt kundzumachen.
Der der Preisstabilitätsmechanismus zur Stabilisierung der Energiepreise wird für den Betrachtungszeitraum 2022 ausgelöst. Der Ausgabewert für nationale Emissionszertifikate gemäß § 10 Abs. 1 NEHG 2022 beträgt für das Kalenderjahr 2023 somit 32,5 Euro (siehe BGBl. II Nr. 460/2022).