Informationen für die Datenstromübermittlung

Veröffentlichung der Vorgaben und Strukturen für die Datenstromübermittlung.

Allgemeines

Voraussetzung ist ein aufrechter Zugang zu FinanzOnline (Anmeldung siehe FinanzOnline für Unternehmer).

Daten von Erklärungen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung) und Anträgen (z. B. Rückzahlungsantrag) können im Datenstrom elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Für die Übermittlung wird eine von FinanzOnline nicht angebotene (externe) Software benötigt, die XML-Dateien gemäß den veröffentlichten Strukturen erstellt.

Voraussetzung für Übermittlungen im Datenstrom

Prüfungen bei Übermittlungen im Datenstrom

Bei der Übermittlung von Daten im Datenstrom erfolgt sofort die formale Prüfung und bei der Verarbeitung wird die inhaltliche Prüfung durchgeführt.

  • Formale Prüfung
    Beim Absenden der Daten wird die formale Prüfung durchgeführt und sofort die Bestätigungs- bzw. Fehlermeldung angezeigt.
    • Bestätigungsmeldung:
      Wenn die formale Prüfung OK ist, wird bestätigt, dass ein XML-File gesendet wurde.
      Ob die Übermittlung ordnungsgemäß eingebracht wurde, steht im Übermittlungsprotokoll in den Nachrichten. Dabei ist zu beachten, dass die Erklärungen bzw. Anträge erst nach einer positiven inhaltlichen Prüfung durch Bestätigung im Übermittlungsprotokoll in den Nachrichten als eingebracht gelten.
    • Fehlermeldung:
      Wenn bei der formalen Prüfung ein Fehler auftritt, wird eine Fehlermeldung mit der Beschreibung des Fehlers angezeigt.
      Nach Behebung des Fehlers ist die Übermittlung des gesamten Datenpakets zu wiederholen.
  • Inhaltliche Prüfung
    Die inhaltliche Prüfung der Daten erfolgt bei der Verarbeitung. Das Ergebnis der Prüfung steht im Übermittlungsprotokoll in den Nachrichten:
    • Datenpaket wurde zur Gänze eingebracht:
      Wenn das Datenpaket zur Gänze verarbeitet werden konnte, wird im Übermittlungsprotokoll die Übernahme des gesamten Datenpaketes bestätigt.
    • Datenpaket wurde nicht (vollständig) eingebracht:
      Wenn das Datenpaket (teilweise) nicht verarbeitet werden konnte, werden im Übermittlungsprotokoll die fehlerhaften und nicht übernommenen einzelnen Datensätze aufgelistet und der (die) dazugehörende(n) Fehler beschrieben. Die fehlerhaften Datensätze müssen nach Korrektur nochmals übermittelt werden.
      Die Datensätze ohne Fehlerhinweis gelten als eingebracht.

Testübermittlung

Die Testübermittlung dient zur Überprüfung von XML-Files, die von einer externen Software erstellt wurden.

Wenn beim Absenden eines Test-Files eine Bestätigungsmeldung angezeigt wird, wurden die Daten zur Prüfung übernommen. Das Ergebnis der Prüfung wird im Protokoll in den Nachrichten angezeigt.

Bitte beachten sie, dass diese Daten nicht als eingebracht gelten!

Anmerkungen

  • Es kann immer nur eine Test- oder Produktionsübermittlung durchgeführt werden.
  • Es kann immer nur eine Erklärungsart ausgewählt werden.
  • Zur besseren Kontrolle und Überprüfung sollten überschaubare Datenpakete (maximal 50 einzelne Erklärungen) übermittelt werden.

Online-Forum WKO

Fragen können Sie direkt über das von der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Online-Forum bei den dort eingerichteten Themenbereichen, wie z.B. Kassensoftware, Jahreserklärungen zu den verschiedenen Abgabenarten, stellen:

Sollten Sie Probleme beim WKO-Login haben, schicken Sie bitte ein E-Mail an den FV UBIT der WKO (ubit@wko.at). 

Aktuelle Liste - Finanzamt Österreich

Als weitere Serviceleistung finden Sie unter dem folgenden Link eine aktuelle Liste der Finanzämter mit Adress- und Telefoninformationen im CSV-Format zum Download. Die Liste wird beim Aufruf generiert um zu gewährleisten, dass jederzeit der letztgültige Stand verfügbar ist.