Finanzmarktaufsicht

Finanzmarktteilnehmer, die Finanzmarktinfrastruktur sowie der Wertpapierhandel unterliegen aufgrund des volkswirtschaftlichen Interesses an einem stabilen Finanzsektor einer besonderen staatlichen Aufsicht. Seit 2002 ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde mit dieser Aufgabe betraut. Zusätzlich gibt es noch den Aufsichtsmechanismus in Europa und dazu gehören das Europäische Gremium für systemische Risiken (ESRB), das Europäische System der Finanzaufsicht (EBA, EIOPA, ESMA), der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM).

Finanzmarktteilnehmer (Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen), die Finanzmarktinfrastruktur (Börse, Clearingstellen, Wertpapierverwahrer) sowie der Wertpapierhandel unterliegen aufgrund des volkswirtschaftlichen Interesses an einem stabilen Finanzsektor einer besonderen staatlichen Aufsicht. 

In Österreich ist die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit dieser Aufgabe betraut. Sie vereinigt die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapiermärkte unter einem Dach (Allfinanzaufsicht).

Die FMA wurde im Jahr 2002 internationalen Empfehlungen und Standards folgend mittels Verfassungsbestimmung als weisungsfreie und unabhängige Behörde errichtet. Die Unabhängigkeit besteht gegenüber Restriktionen des Bundeshaushaltsrechts (Personal und Budget) sowie in Relation zu den geprüften Unternehmen. Die Kosten der Aufsicht tragen vornehmlich die beaufsichtigten Unternehmen, der Bund leistet einen Fixbetrag von 4 Mio. Euro jährlich.

Ausschlaggebend für die Entscheidung für das Allfinanzaufsichtsmodell waren die Erfahrungen in anderen Ländern. Zersplitterte Kompetenzen haben dort häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden geführt. Auch das Universalbanksystem in Österreich mit seinen vielfältigen Verflechtungen zwischen Banken, Pensionskassen, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen und der Börse war maßgeblich. Die Konzentration der Kompetenzen in einer Behörde erhöht zudem international die Visibilität der FMA, wodurch österreichische Anliegen in internationalen und EU-Gremien effektiver vertreten werden können.

In Österreich teilen sich die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die FMA die Agenden der Bankenaufsicht. Dabei übernimmt die OeNB das „Fact Finding“, d.h. sie unterzieht jedes Kreditinstitut in Österreich einer laufenden Analyse. Zusätzlich führt sie im Auftrag der FMA bzw. der Europäischen Zentralbank (oder in Ausnahmefällen auf eigene Initiative) Vor-Ort-Prüfungen bei Kreditinstituten durch. Das darauffolgende „Decision Taking“ als behördliche Aufgabe fällt der FMA zu, die sich auf die Prüfungen und Analysen der OeNB stützt.

Die ursprünglich strenge Trennung zwischen „Fact Finding“ und „Decision Taking“ ist heute mehrfach durchbrochen. Auf Initiative der OeNB wurden die Prüfung und Analyse von Kapitalanlagegesellschaften ebenso wie Geldwäscheprüfungen aller Banken an die FMA rückübertragen.

Des Weiteren obliegen der FMA komplementäre Aufgaben wie die Verfolgung des unerlaubten Betriebs von Bankgeschäften, die Kontrolle von Kapitalmarktprospekten und Enforcementagenden (Rechnungslegungskontrolle).

Die Aufgabe des Bundesministeriums für Finanzen im Bereich der Finanzmarktaufsicht ist wegen der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der FMA begrenzt und beschränkt sich auf die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der FMA.

Arbeitsgruppe Bankenaufsicht

Die Arbeitsgruppe Bankenaufsicht hat am 25. März 2021 ihren Abschlussbericht (PDF, 140 KB) fertiggestellt, der Empfehlungen für den Bundesminister für Finanzen und alle weiteren politischen Entscheidungsträger, die FMA, die OeNB, die Kreditwirtschaft sowie die Bankprüfer zur Weiterentwicklung in der Bankenaufsicht enthält.

Aufsichtsmechanismus in Europa

Die Finanzmarktkrise des Jahres 2008 hat die Schwächen des bestehenden Aufsichtsmechanismus in Europa deutlich aufgezeigt. Schwächen des Systems einerseits und die hohe Innovationskraft des Finanzsektors andererseits bedingen eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Aufsichtssystems, welches in Europa aktuell aus folgenden Institutionen besteht:

Europäisches Gremium für systemische Risiken (ESRB) - Dieses Gremium hat die Aufgabe, die Entwicklung von systemischen Risiken zu beobachten bzw. analysieren und in der Folge im Sinn des Risikomanagements Warnungen zu veröffentliche. Neben Warnungen kann das ESRB auch Empfehlungen zur Beseitigung der Risiken verabschieden. Für die von Warnungen betroffenen Mitgliedstaaten gilt das „comply or explain“ Prinzip

"Europäische System der Finanzaufsicht“ (ESAs): die ESAs umfassen die drei sektorspezifischen Europäischen Aufsichtsbehörden:

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA),
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA)
    sowie die nationalen Aufsichtsbehörden. 

Die drei Europäischen Behörden sollen für eine möglichst konsistente Anwendung der auf EU-Ebene vereinbarten Regeln sorgen („single rule book“). Zu diesem Zweck werden gemeinsam mit der Europäischen Kommission EU-weit bindende technische Aufsichtsstandards erlassen und interpretative Leitlinien erarbeitet. ESMA besitzt zudem auch echte Aufsichtskompetenzen (u.a. betreffend Ratingagenturen).

Operative Aufsichtsfunktionen haben in der Bankenunion zudem der „Einheitliche Aufsichtsmechanismus" (Single Supervisory Mechanism, SSM) sowie der „Einheitliche Abwicklungsmechanismus“ (Single Resolution Mechanism, SRM).

Letzte Aktualisierung: 29. März 2021