Strukturanpassungsgesetz 2006
Am 23. Mai 2006 hat der Nationalrat das Strukturanpassungsgesetz 2006 in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Am 9. Juni 2006 hat der Bundesrat den Antrag keinen Einspruch zu erheben einstimmig angenommen.
Durch das Unternehmensgesetzbuch, das grundsätzlich am 1. Jänner 2007 in Kraft tritt, ergibt sich legistischer Anpassungsbedarf im EStG 1988, KStG 1988 und in der BAO. Diese Änderungen sind im Strukturanpassungsgesetz 2006 enthalten.
Weiterführende Informationen:
Abänderungsantrag/Justizausschuss
Am 19. Mai 2006 wurde im Justizausschuss in einem Abänderungsantrag zum Publizitätsrichtliniengesetz eine Änderung des § 907 UGB beschlossen, die bei den Inkrafttretensbestimmungen für Unternehmer, die vor dem 1. Jänner 2007 nicht zur Rechnungslegung verpflichtet waren, eine Anknüpfung an die Umsatzgrenzen des § 125 Abs. 1 lit. a BAO in der Fassung vor dem Strukturanpassungsgesetz 2006 vorsieht.
Damit gilt für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler die alte Rechtslage vor dem Strukturanpassungsgesetz 2006 für weitere drei Jahre.
Abänderungsantrag/Finanzausschuss
Am 16. Mai 2006 hat der Finanzausschuss die Regierungsvorlage in der Fassung eines Abänderungsantrages betreffend § 124b Z 134 EStG und § 26c Z 11 KStG beschlossen.